JUGEND erinnert vor Ort & engagiert

12. April 2024
Förderung

Förderprogramm: Frist 12.05.2024 

Bundesregierung startet Förderprogramm „Jugend erinnert“, um junge Menschen in die Erinnerungskultur einzubeziehen. Ziel ist die kritische Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte. Das Programm unterstützt selbstorganisierte Jugendprojekte und Gedenkstätten in Deutschland. Es besteht aus zwei Förderlinien: „Jugend erinnert vor Ort“ für Gedenkstätten und „Jugend erinnert engagiert“ für Jugendarbeit.

 

 

 

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Projekte

  • zu Themen des nationalsozialistischen Unrechts, vorzugsweise mit Bezug zu einem konkreten historischen Erinnerungs- und Gedenkort.

  • zur Auseinandersetzung mit der Vorgeschichte des Nationalsozialismus und ihren Verflechtungen oder zur Nachgeschichte im Hinblick auf die Aufarbeitung oder fortbestehende Kontinuitäten.

  • im Kontext der berufsbezogenen Aus- und Fortbildung, wie z. B. der Polizei, Justiz, Bundeswehr, öffentlichen Verwaltung und dem Gesundheitswesen zu Themen der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in der jeweiligen Arbeitswelt

 

Formate?

  • Vielfältige Projektformate sind möglich: z. B. Podcasts, Theaterstücke, Ausstellungen, musikalische und andere Kunstformen, Workshops, Jugendbildungswochen, Summer Schools, Oral History-Projekte, lokale Spurensuche-Projekte etc.

 

Wer kann einen Projektantrag einreichen?

Projektanträge können von gemeinnützigen rechtsfähigen Trägerorganisationen mit Sitz in Deutschland eingereicht werden. Antragssteller können insbesondere sein: 

  • Einrichtungen und Initiativen der Jugendarbeit (z. B. Sportvereine, Jugendzentren, Fanprojekte, Jugendarbeit der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften, Pfadfinder, Jugendfeuerwehren, Einrichtungen des Schüleraustausches, migrantische Selbstorganisationen, queere Initiativen und Vereine, inklusionsfördernde Initiativen und Vereine),

  • Jugendorganisationen,

  • Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen aller Schultypen,

  • Weiterbildungseinrichtungen (z. B. Volkshochschulen),

  • Ausbildungsbetriebe,

  • Träger der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Bereich, z. B. in den Bereichen Polizei, Justiz, Bundeswehr, öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen,

  • Kultureinrichtungen (z. B. Theater, Museen, Musikschulen),

  • Einrichtungen der interkulturellen und generationsübergreifenden Begegnung

 

Laufzeit?

  • Projekte können für eine Projektlaufzeit von 4 bis 12 Monaten beantragt werden.

  • Sie können dabei überjährig (2024 und 2025) angelegt sein. In diesem Fall sind im Antragskostenplan die Kosten für die Kalenderjahre 2024 und 2025 jeweils gesondert zu kalkulieren.

 

Fördersumme?

  • Die Antragssumme sollte zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro liegen.

  • Begrüßt wird das Einbringen von Eigenmitteln oder Drittmitteln.

  • Die Vollfinanzierung ist nur dann möglich, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass weder Eigenmittel noch Drittmittel zur Verfügung stehen

 

Fristen & Beantragung?

  • Einsendeschluss ist der 12.05.2024.

  • Es ist geplant, diese Förderrichtlinie erneut 2025 und 2026 auszuschreiben.

  • Projektbeginn: Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 05.08.2024.

  • Antragsunterlagen finden Sie online. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese Dokumente. 

 

Kontakt & weitere Informationen

JUGEND erinnert vor Ort & engagiert - Was ist Erinnerungskultur (stiftung-evz.de) 

EVZ_Ausschreibung_Jugend_erinnert_engagiert.pdf (stiftung-evz.de) 

Stiftung EVZ Team JUGEND erinnert vor Ort & engagiert
Friedrichstraße 200
10117 Berlin

jugenderinnert@stiftung-evz.de 

Telefonische Sprechstunde: 030 25929720
vom 09.04. bis 08.05. (täglich zwischen 13 und 14 Uhr)

 

Quelle: Stiftung EVZ/ 12.04.2024 re