Jugendschöffen: Männliche Bewerber gesucht │Amtsgerichtsbezirk Aue-Bad Schlema

28. März 2023
News

Jetzt für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 bewerben.

Das Referat Jugendhilfe des Erzgebirgskreises sucht noch ca. 20 Männer aus dem Amtsgerichtsbezirk Aue-Bad Schlema (umfasst die ehemaligen Landkreise Aue-Schwarzenberg und Stollberg), die die verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit eines Jugendschöffen beim Amtsgericht Aue-Bad Schlema bzw. bei den Jugendkammern des Landgerichtes Chemnitz in der nächsten Amtsperiode 2024 bis 2029 übernehmen möchten.

Die erforderliche Anzahl der weiblichen Bewerber für den Amtsgerichtsbezirk Aue-Bad Schlema sowie der weiblichen und männlichen Bewerber für den Amtsgerichtsbezirk Marienberg wurde bereits erreicht.

 

Verfahren:

  • Parteien, Vereinigungen und Einzelpersonen werden gebeten, bis spätestens zum 31. Mai 2023 Vorschläge beim Referat Jugendhilfe einzureichen.

  • Diese werden in Vorschlagslisten erfasst und dem Jugendhilfeausschuss des Erzgebirgskreises vorgelegt.

  • Nach erfolgter Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss (bis spätestens 30. Juni 2023) sind die Vorschlagslisten eine Woche öffentlich auszulegen (voraussichtlich im Juli 2023) und werden anschließend den Amtsgerichten übermittelt.

  • Ein Wahlausschuss bei den Amtsgerichten beruft die zukünftigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

 

Voraussetzungen:

  • Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sein, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein dürfen und ihren Wohnsitz im Erzgebirgskreis haben.

  • Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sowie die gesundheitliche Eignung für das Jugendschöffenamt besitzen.

  • Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen könnte, sind von der Schöffenwahl ausgeschlossen. Ebenso dürfen keine Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit vorliegen.

  • Bestimmte Berufsgruppen, insbesondere in oder für die Justiz tätige Personen, sollen nicht in das Schöffenamt berufen werden.

Die Regelung, wonach Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die bereits zwei Amtsperioden in Folge tätig gewesen sind, für die nächste Amtsperiode nicht erneut gewählt werden können, wurde durch den Gesetzgeber aufgehoben. Damit ist eine erneute Bewerbung möglich.

 

Weitere Informationen:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Jugendhilfe
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Ansprechpartner: Dirk Lanzendörfer
Tel.: 037296 591-2012
E-Mail: dirk.lanzendoerfer@kreis-erz.de

 

Quelle: Landratsamt Erzgebirgskreis - Referat Jugendhilfe/ 28.03.2023 re