Junges Publikum: Verlängert bis 30.06.2023

29. September 2022
Förderung

Antragsstellung: 17. Oktober bis 01. November 2022 

Das Programm NEUSTART KULTUR – Junges Publikum ist speziell aufgelegt für Kinder- und Jugendtheater und soll Maßnahmen fördern, die eine Fortsetzung des Spielbetriebes, Gastspiele und Rückgewinnung des Publikums beziehungsweise der Erschließung neuer Publika durch die Entwicklung und Erprobung alternativer, pandemiesicherer Vermittlungsformate ermöglichen. So soll insbesondere der Kontakt zum Publikum und den Schulen wiederhergestellt und vertieft werden. 

Die Laufzeit des Förderprogramms NEUSTART KULTUR – Junges Publikum wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Aktuell laufende Projekte können einen Antrag auf Verlängerung stellen. 

Wer ist antragsberechtigt? 

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle nicht überwiegend öffentlich finanzierten Kinder- und Jugendtheater mit Sitz in Deutschland, die professionell und kontinuierlich Produktionen für junges Publikum produzieren, zeigen und niedrigschwellig zugänglich machen.

  • Davon abweichend sind auch überwiegend öffentlich finanzierte Kinder- und Jugendtheater in freier Trägerschaft antragsberechtigt, wenn die öffentlichen Zuwendungen nicht ausreichen, um ihre regelmäßigen Personalkosten einschließlich der Honorarkosten für Gäste und Theaterpädagogik zu finanzieren. In diesen Fällen darf die Gesamtheit öffentlicher Förderung aber 70 % des Gesamtetats nicht übersteigen.

  • Die Antragsberechtigten können als juristische Personen oder Personengesellschaften organisiert sein.

  • Natürliche Personen sind ebenfalls antragsberechtigt.

  • Die Antragsteller müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

  • Alle Antragsberechtigten müssen ein klares Profil im Kinder- und Jugendtheater plausibel nachweisen.

 

Modul A2 / Realisierung aktueller Spielbetrieb (SAVE)

Was ist förderfähig?

  • Mit diesem Modul sollen reguläre Spielpläne auch unter den einschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie realisiert und umgesetzt werden.

  • Diese Förderung soll dazu beitragen, Kinder- und Jugendtheater als Kulturorte zu erhalten.

  • Sie richtet sich vor allem an Theater mit eigener Spielstätte.

Höhe der Förderung?

  • Fördersumme: 5.000 EUR  – 200.000 EUR

  • Für die Bemessung der Höhe des Zuschusses werden die geplanten Ausgaben für das interne und externe künstlerische Personal, inklusive  Ausgaben für festangestelltes künstlerisches Personal sowie projektbezogene Eigenentnahmen (Honorarzahlungen bei Soloselbständigen/GbRs im Rahmen des Projektes, kein pauschaler Unternehmerlohn) im Projektzeitraum herangezogen.

  • Die Förderung ist für einen festen Zeitraum von 60 zusammenhängenden Kalendertagen zu beantragen und umfasst alle zuvor genannten Ausgaben in diesem Zeitraum.

  • Es können bis zu 90% der Ausgaben für künstlerisches Personal übernommen werden.

  • Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10% der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.

Die Erwirtschaftung von Einnahmen ist zulässig, aber nicht zwingend.

 

Modul B2 / Gastspielrealisierung (SHOW)

Was ist förderfähig?

  • Ziel ist es, Gastspiele zu ermöglichen, und das Theater auch im Rahmen einer aktiven Publikumsgewinnung an andere Orte zu bringen.

  • Mobile Kinder- und Jugendtheater werden so als zentraler Teil der Kulturlandschaft sichtbar und Theatervermittlung und Begegnungen mit Kunst finden in Bildungseinrichtungen, an öffentlichen Orten und in ländlichen Räumen statt.

  • Es müssen mindestens zwei verschiedene Gastspiele beantragt werden

Höhe der Förderung?

  • Fördersumme: 5.000 EUR  – 200.000 EUR

  • Für die Bemessung der Höhe des Zuschusses werden die Ausgaben für das interne und externe künstlerische Personal, inklusive Ausgaben für festangestelltes künstlerisches Personal sowie projektbezogene Eigenentnahmen (Honorarzahlungen bei Soloselbständigen/GbRs im Rahmen des Projektes, kein pauschaler Unternehmerlohn), im Projektzeitraum herangezogen.

  • Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10% der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.

Die Erwirtschaftung von Einnahmen ist zulässig, aber nicht zwingend.

 

Fristen?

  • Antragstellung: 17. Oktober 2022 – 1. November 2022

  • Spätestes Projektende: 30. Juni 2023

Die Anträge werden vom Projektteam in der Reihenfolge des Eingangs geprüft und die Fördermittel nach der zeitlichen Reihenfolge vollständiger Unterlagen vergeben, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

 

Hilfe bei der Antragsstellung?

  • Die Antragsberatung findet vor allem telefonisch statt: Tel.: 030-16 63 92 77 20. 

  • Telefonische Beratungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 11:00 bis 15:00 Uhr.

 

Hintergrund:

NEUSTART KULTUR ist ein Rettungs- und Zukunftsprogramm der Bundesregierung für den Kultur- und Medienbereich in Reaktion auf die Corona-Krise. Dabei sollen Kultureinrichtungen, die überwiegend nicht öffentlich finanziert sind, in die Lage versetzt werden ihre Häuser wieder zu öffnen und den Spielbetrieb unter den veränderten Bedingungen der Pandemie aufrecht zu erhalten.


Weitere Informationen:

Neustart (assitej.de)

Dokumente für Antragstellende und Geförderte zum Download

Foerdergrundsaetze_ASSITEJ_2022-09-12.pdf

ASSITEJ e.V. 
NEUSTART KULTUR – Junges Publikum
Richardstraße 85/86
12043 Berlin

Tel.: 030-16 63 92 77 20
E-Mail:
 neustart@assitej.de


Quelle: Newsletter NEUSTART KULTUR – Junges Publikum / 29.09.2022 re