„Kirchturmdenken“ - Soforthilfeprogramm Sakralbauten

06. Oktober 2021
Förderung

Förderung noch bis 31.12.2021 möglich.

Ziel des Soforthilfeprogramms „Kirchturmdenken. Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung“ ist es, (ehemalige) Sakralbauten und Klosteranlagen – auch solchen, die entwidmet oder profaniert wurden – als Orte für Kulturangebote auch in strukturarmen ländlichen Regionen zugänglich zu machen, regionale Zugehörigkeit und gesellschaftliche Integration zu stärken und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern.

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

    • Öffentliche, zivilgesellschaftliche und private Träger von Sakralbauten und Klosteranlagen (auch solchen, die entwidmet oder profaniert wurden) sowie

    • Organisationen, wie etwa Kirchbau- oder Heimatvereine, sofern diese mit nachgewiesener Zustimmung des jeweiligen Trägers agieren.

  • In ländlichen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 Personen.

 

Was ist förderfähig?

In erster Linie konsumtive Maßnahmen:

  • Eine auf die anzusprechenden Zielgruppen zugeschnittene Aufbereitung der Bau- und Ausstattungsgeschichte sowie der heimat- und sozialgeschichtlichen Bedeutung des (ehemaligen) Sakralbaus sowie die erforderliche Recherche hierfür.

    • Broschüren, Audioguides, Podcasts, Videos, Websites bzw. Beitrag zu einer geeigneten lokalen oder regionalen Website o. Ä.

  • Die Durchführung von Veranstaltungen vor Ort, die

    • entweder explizit der Denkmalvermittlung dienen oder bei denen die Denkmalvermittlung verknüpft wird mit anderen Formen eines ortsangemessenen Kulturangebots.

      • Beispiele: Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Schreibwerkstätten, o. Ä.

    • der Kulturvermittlung dienen,

      • etwa durch Vorträge bzw. Vortragsreihen oder Seminare.

    • der kulturellen Bildung dienen,

      • z. B. die Durchführung oder Präsentation von entsprechenden Projekten – zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Kulturbüros, Kindertagesstätten, Schulen, Jugend- oder Senioreneinrichtungen, Volkshochschulen oder anderen Weiterbildungsträgern.

Bei der Konzeption der Veranstaltungen sollte darauf geachtet werden, dass diese nach
Möglichkeit intergenerationell und/oder integrierend/inklusiv (d.h. auch barrierefrei)
angelegt sind bzw. kulturelle wie auch religiöse Vielfalt in den Blick nehmen.

Eine Förderung von investiven Maßnahmen ist nach Prüfung des Einzelfalls möglich. Der Anteil sollte
15% der Gesamtsumme nicht übersteigen. So kann etwa für die Vermittlungsarbeit vor Ort die
Anschaffung eines Rechners, eines Beamers, von Leinwänden, von Beschallungsanlagen,
WLAN oder von Audioguides unverzichtbar sein, oder die im Rahmen des Projekts zu
realisierende kulturelle Nutzung des Gebäudes erfordert zwingend besondere
Ausstattungsmaßnahmen (Kälte- oder Windschutz, mobile Podeste o. Ä.).

 

Höhe der Förderung?

  • Maximal 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben, 

  • maximal 25.000 EUR pro Antragsteller.

 

Antragsstellung?

  • Für Anträge und Anlagen müssen die bereitgestellten Vordrucke verwendet werden: https://widersense.org/trafoggmbh/kirchturmdenken

  • Das Antragsformular ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und per Post an WIDER SENSE TraFo gGmbH, Rungestraße 17, 10179 Berlin zu senden.

 

Weitere Informationen:

Ausschreibung Soforthilfeprogramm

Antragsformular

Einverständniserklärung

Erklärungsformular

Muster - Formulare

 

Wider Sense GmbH

Rungestraße 17
10179 Berlin
Tel.: 030 - 240 88 240
E-Mail: info@widersense.org

Sprechzeiten:

Dienstag, 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Matthias Huber: 0152 - 29458425

Mittwoch, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anna Wiese: 0152 - 2945 8303

 

Die Maßnahme wird im Rahmen des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“ von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Wider Sense TraFo ist Trägerin des Programms und für seine Umsetzung verantwortlich.

 

Quelle: https://widersense.org/trafo-ggmbh/kirchturmdenken/  06.10.2021 re