Kleinprojektefonds – Antragsstart
Der Kleinprojektefonds bietet kleineren Kunst- und Kulturprojekten im ländlichen Raum eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit.
Gefördert werden vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum, wie bspw. Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Workshops sowie Kulturprogramme bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.
Wer ist antragsberechtigt?
Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat.
Max. ein Antrag pro Antragsteller pro Jahr.
Ausnahme: Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen die sich bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates finanzieren.
Förderhöhe?
500 EUR bis max. 5.000 EUR,
bis zu 100 % der Gesamtausgaben,
ein Eigenanteil ist erwünscht, aber nicht gefordert.
Antragsfrist?
Fortlaufend - mind. 4 Wochen vor Projektbeginn,
Antragsschluss ist der 31. Oktober 2022.
Antragstellung?
Eine Antragsstellung ist online über das Formular "Antrag auf Kleinprojekteförderung" möglich.
weitere Informationen zum Kleinprojektefonds
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Straße 56
01109 Dresden
Frau Alexandra Meißner
E-Mail: alexandra.meissner@kdfs.de
Tel.: 0351 - 88 48 015
Herr Daniel Grummt
E-Mail: daniel.grummt@kdfs.de
Tel.: 0351 - 88 48 028
Quelle: https://www.kdfs.de / 24.01.2022 re.