Kleinprojektefonds für Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen
Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Er bietet kleineren Vorhaben eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Rund 1.300 Kleinprojekte konnte die Kulturstiftung seit Beginn des Förderprogramms 2019 unterstützen. Im Jahr 2023 wurden 298 Kleinprojekte mit rund 786.000 Euro unterstützt.
Gefördert werden vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum, wie bspw. Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Workshops sowie Kulturprogramme bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.
Wer ist antragsberechtigt?
jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat
max. ein Antrag pro Antragsteller pro Jahr
nicht antragsberechtigt: Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft; Einrichtungen die sich bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates finanzieren
Förderhöhe?
500 bis max. 5.000 Euro
bis zu 100 % der Gesamtausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Zuge der Festbetragsfinanzierung
Eigenanteil: erwünscht aber nicht gefordert
Förderfähige Ausgaben?
Sach- und Honorarausgaben, in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben
Anschaffungskosten, wenn zur Durchführung unbedingt notwendig und nachhaltig nutzbar
Antragsfrist?
fortlaufend, mind. 6 Wochen vor Projektbeginn
Mittelabruf für bewilligte Projekte bis 01.12. des laufenden Jahres
Antragstellung?
per Online-Formular
Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / wu