Kleinprojektefonds für Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen

09. Januar 2024
Förderung

Antragsstart 15. Januar │ bis zu 5.000 Euro Förderung

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Er bietet kleineren Vorhaben eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Rund 1.300 Kleinprojekte konnte die Kulturstiftung seit Beginn des Förderprogramms 2019 unterstützen. Im Jahr 2023 wurden 298 Kleinprojekte mit rund 786.000 Euro unterstützt.

Gefördert werden vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum, wie bspw. Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Workshops sowie Kulturprogramme bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.

Wer ist antragsberechtigt?

  • jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat

  • max. ein Antrag pro Antragsteller pro Jahr

  • nicht antragsberechtigt: Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft; Einrichtungen die sich bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates finanzieren


Förderhöhe?

  • 500 bis max. 5.000 Euro

  • bis zu 100 % der Gesamtausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Zuge der Festbetragsfinanzierung

  • Eigenanteil: erwünscht aber nicht gefordert

 

Förderfähige Ausgaben?

  • Sach- und Honorarausgaben, in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben

  • Anschaffungskosten, wenn zur Durchführung unbedingt notwendig und nachhaltig nutzbar

 

Antragsfrist?

  • fortlaufend, mind. 6 Wochen vor Projektbeginn

  • Mittelabruf für bewilligte Projekte bis 01.12. des laufenden Jahres

 

Antragstellung?

  • per Online-Formular

 

weitere Informationen

 

Quelle:  Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / wu