Gastspielförderung für Tanz- und Theatergruppen sowie Bildende Kunst
Seit sechs Jahren fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Gastspiele freier Tanz- und Theatergruppen inner- und außerhalb Sachsens, seit vier Jahren auch Gastspiele aus dem Bereich der Bildenden Kunst. Für das Förderprogramm stehen jährlich insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.
Seit Beginn des Programms konnten bisher insgesamt rund 500 Anträge sächsischer Künstlerinnen und Künstler für Gastspiele in ganz Europa bewilligt werden. Auch Ensembles und Kunstschaffende außerhalb des Freistaates können Förderung für ihre Gastspiele in Sachsen beantragen. Antragsfähig sind Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen sowie Tanz-, Theater- und Figurentheaterproduktionen.
Gastspielfröderung Freie Tanz- und Theatergruppen
Fördergegenstand?
Gastspiele von Theater- und Tanzproduktionen
Förderhöhe?
200 Euro Honorarpauschale pro Person pro Aufführung
200 Euro Unkostenpauschale pro Aufführung
Antragsfrist?
spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels
Gastspielfröderung Bildende Kunst
Fördergegenstand?
Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film-/Videopräsentationen
Förderhöhe?
200 Euro Honorarpauschale pro Person pro Gastspiel
200 bzw. 800 Euro Unkostenpauschale pro Gastspiel
Antragsfrist?
spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels
Die Antragstellung erfolgt bei beiden Programmen per Online-Formular.
Gastspielfröderung Freie Tanz- und Theatergruppen
Gastspielfröderung Bildende Kunst
Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / 09.03.2023 wu