Gastspielförderung für Tanz- und Theatergruppen sowie Bildende Kunst

09. März 2023
Förderung

Honorar- und Unkostenpauschalen für Gastspiele innerhalb und außerhalb Sachsens

Seit sechs Jahren fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Gastspiele freier Tanz- und Theatergruppen inner- und außerhalb Sachsens, seit vier Jahren auch Gastspiele aus dem Bereich der Bildenden Kunst. Für das Förderprogramm stehen jährlich insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.

Seit Beginn des Programms konnten bisher insgesamt rund 500 Anträge sächsischer Künstlerinnen und Künstler für Gastspiele in ganz Europa bewilligt werden. Auch Ensembles und Kunstschaffende außerhalb des Freistaates können Förderung für ihre Gastspiele in Sachsen beantragen. Antragsfähig sind Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen sowie Tanz-, Theater- und Figurentheaterproduktionen.

Gastspielfröderung Freie Tanz- und Theatergruppen

Fördergegenstand?

  • Gastspiele von Theater- und Tanzproduktionen


Förderhöhe?

  • 200 Euro Honorarpauschale pro Person pro Aufführung

  • 200 Euro Unkostenpauschale pro Aufführung

 

Antragsfrist?

  • spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels

 

Gastspielfröderung Bildende Kunst

Fördergegenstand?

  • Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film-/Videopräsentationen


Förderhöhe?

  • 200 Euro Honorarpauschale pro Person pro Gastspiel

  • 200 bzw. 800 Euro Unkostenpauschale pro Gastspiel

 

Antragsfrist?

  • spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels

 

Die Antragstellung erfolgt bei beiden Programmen per Online-Formular.

 

Gastspielfröderung Freie Tanz- und Theatergruppen

Gastspielfröderung Bildende Kunst

 

 

Quelle:  Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / 09.03.2023 wu