Kleinprojektefonds startet in die fünfte Runde
Mit dem Kleinprojektefonds des Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. werden Maßnahmen rund um Schutz, Erhalt, Vermittlung und Kommunikation des UNESCO-Welterbes Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří gefördert. Lokale Vereine, Institutionen und Privatpersonen sind dazu aufgerufen, ihre Ideen einzureichen.
Wer ist antragsberechtigt?
Vereine mit mittelbarer oder unmittelbarer Verbindung zu den sächsischen Welterbe-Bestandteilen, zu assoziierten Objekten und Einrichtungen, die immaterielle Werte der Montanregion unterstützen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. Betreiber eines Welterbe-Bestandteils bzw. eines Objektes, das direkt zu einem Welterbe-Bestandteil gehört oder assoziiert ist und deren Vorhaben zur Erhaltung und zum Schutz sowie Vorhaben zur Bildung und Vermittlung des Welterbes und seiner assoziierten Bestandteile beabsichtigen.
Privatpersonen und Freiberufler.
Was ist förderfähig?
Vorhaben muss Gemeinnützigkeit und öffentliche Nutzung zur Folge haben
Möglich ist eine Beantragung zur Anschaffung und Instandsetzung oder eine Bezuschussung von Vorhaben, die dem Schutz und zur Erhaltung des Objektes zuträglich sind, dazu gehören auch Kleinmaterialien für Reparaturen und Instandsetzungen
Unterstützung von Veröffentlichungen und gedruckten Publikationen kann im Rahmen der Druckkosten der Erstauflage erfolgen. Recherchetätigkeiten gelten als Eigenleistung.
Es kann eine Unterstützung zur Durchführung einer Veranstaltung beantragt werden, die mittelbar und unmittelbar Bezug zum Welterbe oder dessen assoziierten Objekten oder zu dessen immateriellen Werten besitzt und die für eine breite Öffentlichkeit von Interesse ist. Dazu zählen z.B. Präsentations- und Informationsveranstaltungen zum Welterbe, die von Vereinen oder anderen Trägern organisiert werden.
Es kann eine Unterstützung bei Sonderbeschilderungen mit Bezügen zum Welterbe beantragt werden. Es ist auf eine barrierearme Beschilderung zu achten.
Die Organisation von berg- und hüttenmännischen Paraden, Aufwartungen und Zapfenstreichen bei besonderen montanhistorischen Anlässen.
Für die Pflege und Wartung bestehender Bergbaulehrpfade sowie eine Erneuerung und Erweiterung der Beschilderung kann ebenfalls eine Unterstützung gewährt werden.
Materialen für die Vermittlungsarbeit
Art und Höhe der Zuwendungen?
nicht rückzahlbare Zuschüsse
Höhe der Zuwendung max. 4.500 € (Gesamthöhe des Vorhabens 5.625 €)
80%ige Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben, 20% Eigenanteil durch den Zuwendungsempfänger
Eigenanteil als Eigenleistung in Form von erbrachten Arbeitsstunden möglich
Antragstellung:
fortlaufend, jedoch bis längstens 31. Mai 2024, möglich
Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie, unter Angabe und Beschreibung des Projektvorhabens, an
Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V.
Geschäftsstelle
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz
oder per E-Mail an kpf@montanregion-erzgebirge.deDie Anträge werden in der nächsten Vorstandssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
weitere Informationen:
Richtlinie Kleinprojektefonds 2024 - Link zum Formular
Antrag Kleinprojektefonds 2024 - Link zum Formular
Förderhinweis - Link zum Dokument
Quelle: Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. / 27.02.2024 re