Kleinprojektefonds startet in die fünfte Runde

29. Februar 2024
Förderung News

Unterstützung für Welterbe-Aktive

 

Mit dem Kleinprojektefonds des Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. werden Maßnahmen rund um Schutz, Erhalt, Vermittlung und Kommunikation des UNESCO-Welterbes Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří gefördert. Lokale Vereine, Institutionen und Privatpersonen sind dazu aufgerufen, ihre Ideen einzureichen. 

 

 

 

 

Wer ist antragsberechtigt? 

  • Vereine mit mittelbarer oder unmittelbarer Verbindung zu den sächsischen Welterbe-Bestandteilen, zu assoziierten Objekten und Einrichtungen, die immaterielle Werte der Montanregion unterstützen.

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. Betreiber eines Welterbe-Bestandteils bzw. eines Objektes, das direkt zu einem Welterbe-Bestandteil gehört oder assoziiert ist und deren Vorhaben zur Erhaltung und zum Schutz sowie Vorhaben zur Bildung und Vermittlung des Welterbes und seiner assoziierten Bestandteile beabsichtigen.

  • Privatpersonen und Freiberufler. 

 

Was ist förderfähig?

  • Vorhaben muss Gemeinnützigkeit und öffentliche Nutzung zur Folge haben

  • Möglich ist eine Beantragung zur Anschaffung und Instandsetzung oder eine Bezuschussung von Vorhaben, die dem Schutz und zur Erhaltung des Objektes zuträglich sind, dazu gehören auch Kleinmaterialien für Reparaturen und Instandsetzungen

  • Unterstützung von Veröffentlichungen und gedruckten Publikationen kann im Rahmen der Druckkosten der Erstauflage erfolgen. Recherchetätigkeiten gelten als Eigenleistung.

  • Es kann eine Unterstützung zur Durchführung einer Veranstaltung beantragt werden, die mittelbar und unmittelbar Bezug zum Welterbe oder dessen assoziierten Objekten oder zu dessen immateriellen Werten besitzt und die für eine breite Öffentlichkeit von Interesse ist. Dazu zählen z.B. Präsentations- und Informationsveranstaltungen zum Welterbe, die von Vereinen oder anderen Trägern organisiert werden.

  • Es kann eine Unterstützung bei Sonderbeschilderungen mit Bezügen zum Welterbe beantragt werden. Es ist auf eine barrierearme Beschilderung zu achten.

  • Die Organisation von berg- und hüttenmännischen Paraden, Aufwartungen und Zapfenstreichen bei besonderen montanhistorischen Anlässen.

  • Für die Pflege und Wartung bestehender Bergbaulehrpfade sowie eine Erneuerung und Erweiterung der Beschilderung kann ebenfalls eine Unterstützung gewährt werden.

  • Materialen für die Vermittlungsarbeit

 

Art und Höhe der Zuwendungen?

  • nicht rückzahlbare Zuschüsse

  • Höhe der Zuwendung max. 4.500 € (Gesamthöhe des Vorhabens 5.625 €)

  • 80%ige Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben, 20% Eigenanteil durch den Zuwendungsempfänger

  • Eigenanteil als Eigenleistung in Form von erbrachten Arbeitsstunden möglich

 

Antragstellung:

  • fortlaufend, jedoch bis längstens 31. Mai 2024, möglich

  • Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie, unter Angabe und Beschreibung des Projektvorhabens, an 

    Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V.
    Geschäftsstelle
    Adam-Ries-Straße 16
    09456 Annaberg-Buchholz
    oder per E-Mail an kpf@montanregion-erzgebirge.de 

  • Die Anträge werden in der nächsten Vorstandssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

weitere Informationen:

Richtlinie Kleinprojektefonds 2024 - Link zum Formular

Antrag Kleinprojektefonds 2024 - Link zum Formular

Förderhinweis - Link zum Dokument

 

Quelle: Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. / 27.02.2024 re