Wettbewerb für digitale kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst, Kultur und Gesellschaft, stärkt Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. Bund und Länder tragen diesem Umstand Rechnung und haben einen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ Projekte und Projektideen zu fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen.
Kategorien & Dotierung des Wettbewerbs
Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Über den Preis in der Kategorie „Preis des Publikums“ entscheidet ein öffentliches Online-Voting.
KULTURLICHTER – PREIS DES BUNDES
Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
KULTURLICHTER – PREIS DER LÄNDER
Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
KULTURLICHTER – PREIS DES PUBLIKUMS
Der Preis des Publikums prämiert ein Projekt mit besonderem Potenzial. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält eine maßgeschneiderte Beratung für die Weiterentwicklung des Projekts, sei es bei der technischen Entwicklung, der Netzwerkarbeit oder bei der Weiterentwicklung des Vermittlungskonzepts.
Bewerbung
Bewerbungsphase endet am 17. November 2021
teilnahmebereechtigt sind alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales und verwandte Formen sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen nach §2 KGSG und Körperschaften des öffentlichen Rechts
Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen können als Kooperationspartner mitwirken
Bewerbung der Einrichtung oder Initiative mit einem konkreten Projekt, je Träger ist pro Jahr nur ein Projekt zulässig
Projekt kann als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden, abgeschlossene Projekte sind von der Teilnahme ausgeschlossen
Quellen: Kulturstiftung der Länder – Stiftung des bürgerlichen Rechts (SdbR) / wu