Mikroförderprogramm wird fortgesetzt

24. Februar 2026
Förderung News

Mikroförderprogramm 2026 │ bis zu 1.500 EUR

Mit dem Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die DSEE ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen mit bis zu 1.500 Euro.

Mit dem Förderprogramm können beispielsweise die Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation für einen Workshop, Honorare für externe Dienstleistende oder Veranstaltungskosten sowie weitere Sach- und Honorarkosten gefördert werden.

 

Förderschwerpunkte?

  • Engagierte gewinnen und beteiligen, z.B.

    • öffentliche Vereinspräsentationen

    • neue Angebote für unterrepräsentierte Gruppen

    • Nachwuchscamps

    • zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit

    • Einführung neuer Gremien wie etwa Kinder- und Jugendbeiräte.

  • Ehrenamtliche binden und wertschätzen, z.B.

    • Dankes- oder Helferfeste

    • Jubiläumsveranstaltungen

    • mediale Porträts Engagierter (etwa in den Sozialen Medien)

    • Maßnahmen zur Erhöhung der Identifikation mit der Organisation

    • Erstellung von Vereinschroniken

  • Organisationen modernisieren und stärken, z.B.

    • innovative Anschaffungen

    • Digitalisierungsmaßnahmen

    • Maßnahmen zur Organisationsentwicklung und Weiterbildung

    • Maßnahmen zur Vernetzung mit anderen Organisationen

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse, sofern sie gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung sind

    • z. B. Vereine, gGmbH's, gUG's, gAG's, gemeinnützige Genossenschaften, Stiftungen, Kirchgemeinden

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, sofern nicht von der Förderung ausgeschlossen

  • nicht antragsberechtigt: politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, nicht rechtsfähige Organisationen / Organisationseinheiten

 

Förderhöhe?

  • Maximal 1.500 Euro, maximal 90% der förderfähigen Ausgaben

    • einmalig pro Organisation und Kalenderjahr

    • einmalig als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung

 

Fristen & Bewerbung?

  • Anträge für 2026 können fortlaufend über das digitale Förderportal der DSEE gestellt werden.

  • Projektbeginn: i.d.R. sechs Wochen nach Antragstellung, Abschluss innerhalb des laufenden Kalenderjahres

 

Informationsveranstaltung

  • 16.03.2026 │ 17.00 – 18.15 Uhr │ Online

  • Online-Programmvorstellung: Überblick über das Antragsverfahren, Raum für Fragen und Anregungen

 

Weitere Informationen

Förderaufruf

Anmeldung zur Info-Veranstaltung

 

Quelle:  Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt / wu