"Ernährungswende in der Region": Modellprojekte gesucht

08. Juni 2023
Förderung

Mindestens 100.000 Euro | bis zu 3 Jahre | kein Eigenanteil

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Modellregionenwettbewerb "Ernährungswende in der Region" ins Leben gerufen, um gesellschaftliche Veränderungsprozesse zur Transformation des Ernährungssystems zu unterstützen. Mit der Förderung werden modellhafte Projekte vor Ort mit innovativen Beiträgen zur Ernährungswende hin zu einer gesunden und an den planetaren Grenzen orientierten Ernährung in Deutschland ermöglicht.

 

 

Die Ziele in den Modellregionen

  • Die mit dem Wettbewerb verfolgten Ziele in den Modellregionen sind breit gefächert.

  • Im Vordergrund steht die Förderung der Gesundheit durch eine gesunde und nachhaltige Ernährung.

  • Damit verbunden ist die Anwendung der Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), der Einsatz eines hohen Anteils an Bio-Lebensmitteln, der Ausbau des Öko-Landbaus und die Reduzierung der Lebensmittelabfälle.

  • Regionale Wertschöpfungsketten bis hin zur Außer-Haus-Verpflegung sowie Vernetzungsstrukturen in den Modellregionen werden in dem Zusammenhang auf- und ausgebaut.

 

Wer ist antragsberechtig?

Antragsberechtigt sind:

  • Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland: Gemeinden einschließlich der Städte, Verbandsgemeinden, Bezirke, Landkreise bzw. Kreise (einschließlich kreisfreier Städte) und Regionalkreise oder Zusammenschlüsse der oben benannten Gebietskörperschaften.

  • Weiterhin sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts Verwaltungsgemeinschaften, Ämter und regionale Zweckverbände antragsberechtigt.

  • Darüber hinaus sind Gebietskörperschaften, gesellschaftliche und privatwirtschaftliche Akteurinnen und Akteure, die zur Ernährungswende in der Modellregion beitragen wollen, antragsberechtigt, wenn sie mit weiteren Akteurinnen und Akteuren ein Verbundprojekt durchführen.

    • Hierzu zählen z. B. Ernährungsräte, wissenschaftliche Einrichtungen, Kantinenbetreibende in Kitas, Schulen, Betrieben, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Betreibende gastronomischer Unternehmen, Tourismusbeauftragte, Produzierende in der Modellregion, Vertreterinnen und Vertreter von „Essbaren Städten“.

  • Von besonderem Interesse sind Verbundprojekte, z. B. zwischen Kommunen und Unternehmen, gemeinwohlorientierten Akteurinnen und Akteuren und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen.

 

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

  • Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

  • Zuwendungsfähig sind grundsätzlich nur nachgewiesene, projektspezifische Ausgaben für Maßnahmen nach Punkt 3.2 innerhalb des Bewilligungszeitraums.

  • Der Bewilligungszeitraum beträgt mindestens ein Jahr bis maximal drei Jahre.

  • Die Erbringung eines Eigenanteils wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt.

  • Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die auf der Grundlage der Skizze/des Antrags ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 100.000 Euro pro (Verbund-)Projekt betragen.

  • Bei Verbundprojekten müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Verbundpartnerin/Verbundpartner einen Betrag von mindestens 25.000 Euro aufweisen. 

     

    Bewerbung und Fristen

    • Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Schritt sind zunächst Projektskizzen einzureichen. Die frist- und formgerecht eingegangenen Projektskizzen werden wettbewerblich begutachtet und bewertet. In einem zweiten Schritt werden diejenigen ausgewählt, die zur Einreichung eines Förderantrags aufgefordert werden

    • In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens Montag, den 4. September 2023 um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) beim Projektträger elektronisch über das Internet-Portal easy-Online einzureichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=BLE_623&b=MRW&t=SKI 

    • Damit die Einreichung Ihrer Skizze rechtsgültig ist, ist zusätzlich bis zum 11. September 2023 das von easy-Online generierte Projektblatt zur Skizze unterschrieben an mrw@ble.de zu übermitteln.

    • Für die Fristwahrung ist die elektronische Einreichung über easy-Online maßgeblich.

     

    Weitere Förderbedingungen

    Weitere Informationen und Hinweise

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mrw@ble.de oder die Hotline +49 (0)228 6845 - 3072.

     

    Hintergrund:

    Der Modellregionenwettbewerb ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt als Projektträgerin die Skizzenbewertung und Antragsprüfung durch und ist während der Projektlaufzeit fachliche und administrative Ansprechpartnerin.

    Städte, Gemeinden und Landkreise, aber auch gesellschaftliche Initiativen sowie privatwirtschaftliche Organisationen können sich mit Projekten für eine gesunde Ernährung vor Ort, die sich an den planetaren Grenzen orientiert, bewerben. Für den Modellregionenwettbewerb stehen bis 2026 bis zu 12 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen zu schaffen, für eine gesunde Ernährung mit nachhaltig erzeugten Lebensmitteln.

     

    Quelle: BLE/ 07.06.2023 re