„Nachhaltig aus der Krise”

18. Januar 2021
Neuigkeiten

Mehrwert-Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Mit dem Ziel die Wirtschaft zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig Umwelt, Resourcen und das Klima zu schonen, hat das Sächsische Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) die Mehrwert-Initiative „Nachhaltig aus der Krise“ ins Leben gerufen.

Gesucht werden innovative, beispielhafte oder modellhafte Projekte, welche insbesondere die nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stärken, Klimafolgen bewältigen oder in die zukunftsfähige Energieversorgung investieren. Im Rahmen der Förderrichtline steht ein Gesamtvolumen von 26,5 Mio Euro zur Verfügung.

Mit folgenden Projekten kann man sich bewerben:

  • nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, einschließlich Gartenbau, Fischerei und Aquakultur / regionale Wertschöpfung

  • Klimafolgenbewältigung, Vorsorge und Umgang mit Extremwetterereignissen (Dürre, Hitze, Hochwasser)

  • zukunftsfähige Energieversorgung

Wer ist antragsberechtigt?

Teilnehmen dürfen alle, die mit ihrem Projekt einen Mehrwert für Sachsen schaffen möchten. Dazu zählen insbesondere:

  • Unternehmen

  • Kommunen

  • Verbände und Vereine 

  • Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen

  • Privatpersonen

Behörden des Freistaates Sachsen und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Sachsen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • der Durchführungsort des Projektes liegt im Freistaat Sachsen oder die Wirkung des Projektes erstreckt sich auf das Gebiet des Freistaates Sachsen

  • das Projekt wurde noch nicht begonnen

  • die Umsetzung des Projektes ist spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 zu gewährleisten

Wie und bis wann kann man ein Projekt einreichen?

Die Einreichung von Projekten ist ausschließlich über dasBeteiligungsportal Sachsen möglich. Es werden alle Bewerbungen für das Auswahlverfahren berücksichtigt, die bis einschließlich 31. März 2021 eingehen.

Welche Projekte können eingereicht werden und wie werden diese ausgewählt?

Nach der Einreichung erfolgt eine formale Vorprüfung der Projekte. Im Anschluss daran erfolgt die fachliche Bewertung. Dabei werden alle Projekte anhand von vorher festgelegten Kriterien mittels eines Punktesystems durch ein Fachgremium bewertet. Im Ergebnis wird für jeden der drei fachthematischen Schwerpunkte eine Rankingliste für die Auswahl der Projekte erstellt.

weitere Informationen

MEHRWERT SCHAFFEN – zum Aufruf

MIT PROJEKT BEWERBEN – zum Beteiligungsportal

RECHTLICHE GRUNDLAGEN – zur Förderrichtlinie

 

wu