Netzwerkprogramm „Engagiertes Land“ wächst weiter!

29. November 2023
Förderung News

Bis zum 17. Januar 2024 Interessebekundung abgeben

Im Jahr 2021 startete die Deutsche Stiftung für Enagement und Ehrenamt das Programm „Engagiertes Land“ und begrüßte 20 Engagement-Netzwerke. Doch das war nur der Anfang: Ab September 2022 stießen 39 weitere Netzwerke hinzu. Heute nehmen insgesamt 58 aktive Engagement-Zusammenschlüsse aus ganz Deutschland am Programm teil. Das Ziel des Programms ist die Unterstützung von lokalen Initiativen in strukturschwachen ländlichen Gebieten. 

 

 

Das Programm richtet sich an Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen, die gemeinsam die Rahmenbedingungen für Engagement und Beteiligung vor Ort verbessern wollen.

  • Ziel des (entstehenden) Netzwerkes ist die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort.
    Antragsberechtigt sind Netzwerke aus Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteilen (zum Beispiel Orts- und Stadtbezirk, Ortschaft und Weiler) mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

  • Das Netzwerk ist in einem Dorf oder einer Kleinstadt im strukturschwachen ländlichen Raum angesiedelt. Das heißt, die Region wurde vom Thünen-Institut für ländliche Räume als „eher und sehr ländliche Räume mit weniger guter sozioökonomischer Lage“ eingestuft.

  • Die Interessenbekundung wird von mindestens drei Organisationen getragen.

 

Hauptansprechperson und Antragstellerin/Antragsteller muss

  • eine als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannte juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts) oder

  • eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft oder weitere juristische Person des öffentlichen Rechts sein, soweit diese nicht nach Nr. 4 der Bekanntmachung Engagiertes Land ausgeschlossen ist;

  • die Antragstellerinnen oder Antragsteller müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und eine den Zielen und Werten des Grundgesetzes förderliche und entsprechende Arbeit gewährleisten.

 

Auswahlkriterien

  • Bedarf und Potenzial, die Engagement- und Ehrenamtslandschaft vor Ort weiterzuentwickeln
    nachvollziehbare und überzeugende Projekt- und Wirkungslogik

  • Vielfalt der Mitglieder des Netzwerks, insbesondere die Beteiligung von Zivilgesellschaft, Kommune (Verwaltung und Politik) und Wirtschaft

  • offenes Netzwerk, das viele verschiedene Akteure des Ortes einbezieht oder einbeziehen möchte

  • Auswahl von erfahrenen Netzwerken und von Akteuren, die noch ganz am Anfang stehen

  • Beteiligung von Netzwerken aus dem gesamten Bundesgebiet (sofern in eher ländlichen oder sehr ländlichen Regionen mit sozioökonomisch weniger guter Lage)

 

Höhe der Förderung:

  • Die teilnehmenden Netzwerke können im Rahmen einer Projektförderung eine Zuwendung in Höhe von bis zu 35.000 Euro für den gesamten Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2025 beantragen.

  • Die Beantragung der Förderung ist wie folgt möglich:

    • Im ersten Jahr der Förderung (01.07.-31.12.2024) können bis zu 15.000 Euro,

    • im zweiten Jahr der Förderung (01.01.-31.12.2025) bis zu 20.000 Euro beantragt werden.

  • Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Eine Übertragung von nicht-verausgabten Mitteln in das jeweilige Folgejahr ist nicht möglich.

 

Programmablauf:

Die Bewerbung bzw. Antragstellung erfolgt in mehreren Schritten:

  • bis zum 17. Januar 2024: Interessenbekundung gemeinsam mit Partnern aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung oder Wirtschaft

  • März 2024: Auswahl und Aufforderung zur Antragstellung

  • April/ Mai 2024: Antragstellung

  • 1. Juli 2024: Start des Programmes

 

Weitere Informationen

Info-Veranstaltung Engagiertes Land  - am 07.12.2023, ab 17:00 Uhr 

 

Engagiertes Land: Informationen zur Bewerbung 

Förderleitfaden

 

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt / 29.11.2023 re