Neue Förderprogramme der DSEE

15. Februar 2022
Förderung

Antragsstart am 15. Februar 

 

 

 

 

 

 

 

ZUKUNFTSMUT - das DSEE-Programm für Engagement vor Ort für Kinder, Jugendliche und Familien

Zielstellung?
  1. Vorhaben, die Kindern, Jugendlichen und Familien helfen, pandemiebedingte Rückstände aufzuholen und Mut machen für die Zukunft.
  2. Unterstützung beim Auf- und Ausbau von Engagementstrukturen.
  3. Unterstützung von Vereine und Organisationen bei der Durchführung von konkreten Vorhaben.
  • Handlungsfeld A zielt speziell auf die Unterstützung des Engagements in ländlichen und strukturschwachen Räumen
  • Handlungsfeld B richtet sich an Organisationen in Stadt und Land, die innovative Ideen und neue Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote schnell in die Tat umsetzen wollen.
Wer ist antragsberechtigt?

Handlungsfeld A 
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Räumen. 

Handlungsfeld B 
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen. 

Förderhöhe

maximal   5.000 Euro  (maximal 90% Förderung)

maximal 10.000 Euro  (maximal 80% Förderung)

maximal 15.000 Euro  (maximal 70% Förderung)

Antragsfrist ab 15.02.2022 bis 31.03.2022

 

Mikroförderprogramm - EHRENAMT GEWINNEN. ENGAGEMENT BINDEN. ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN

Zielstellung?
  1. Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen.
  2. Die Fördermittel können dabei auf vielfältige Weise genutzt werden:
  • Gewinnung neuer Mitstreiter für die eigenen Aktivitäten,
  • bereits Engagierte motivieren,
  • sich weiterhin einbringen oder
  • den Verein fit machen für eine digitale Verwaltung und Kommunikation.
Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen.
(Ein Förderantrag pro Jahr.) 

Förderhöhe

maximal 2.500 Euro (maximal 90% Förderung)
Antragsfrist ab 15.02.2022 / kein Windhundprinzip 

 

100XDIGITAL - DSEE-Programm für den digitalen Wandel in Engagement und Ehrenamt

Zielstellung?
  1. 100xDigital unterstützt gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland bei den Herausforderungen des digitalen Wandels.
  2. Im Programm wird Grundlagenwissen zu den Themen des digitalen Wandels vermittelt.
  3. Die individuellen digitalen Herausforderungen werden identifiziert, Lösungsansätze entwickelt und konkret umgesetzt.
  4. Das Programm zielt auf eine Vernetzung der teilnehmenden Organisationen untereinander ab.
  5. Umsetzungsbudget bis zu 20.000 EUR (maximal 90% Förderung) und bei innovativen Modellprojekten bis zu 100.000 EUR (maximal 80% Förderung).
Wer ist antragsberechtigt?

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen. Es werden sowohl rein ehrenamtliche, als auch Organisationen bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden unterstützt.

Gefördert werden:

  • eingetragene Vereine;

  • Stiftungen bürgerlichen Rechts;

  • Unternehmen (bspw. in den Rechtsformen gGmbH, gUG, gAG).

Die Antragstellenden müssen als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannt sein. 

Förderhöhe

Umsetzungsbudget:

  • bis zu 20.000 EUR (maximal 90% Förderung),

  • bei innovativen Modellprojekten bis zu 100.000 EUR (maximal 80% Förderung).

Antragsfrist

Interessenbekundung: ab 15.02.2022 bis 14.03.2022

(Projektlaufzeit: 01.06.2022 bis 31.12.2022)

 

ENGAGIERTES LAND - DSEE-Programm für Engagement-Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen

Zielstellung?
  1. Das Programm „Engagiertes Land“ zielt darauf ab, den Aufbau und die Weiterentwicklung von sektorübergreifenden Engagement-Netzwerken zu unterstützen, die in strukturschwachen ländlichen Räumen gute Rahmenbedingungen für Engagement, Ehrenamt und Beteiligung schaffen.
  2. Prozessbegleitung
  3. Dorf-Werkstätten
  4. Netzwerk „Engagiertes Land“
  5. Qualifizierung
  6. Finanzielle Förderung/ Umsetzungsbudget
Wer ist antragsberechtigt?

Interessenbekundung 

(Entstehende) Netzwerke aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung in strukturschwachen ländlichen Räumen, die gemeinsam die Rahmenbedingungen für Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort verbessern wollen.

  • Das (entstehende) Netzwerk ist in einem Dorf oder einer Kleinstadt im strukturschwachen ländlichen Raum angesiedelt.
  • Die Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteile (z.B. Orts- und Stadtbezirk, Ortschaft und Weiler) haben bis zu 10.000 Einwohner:innen.
  • Die Interessenbekundung wird von mindestens drei Organisationen getragen.
  • Hauptansprechpartner:in und Antragsteller:in muss eine als gemeinnützig anerkannte Organisation (z.B. eingetragener Verein) sein.
  • Die kommunale Verwaltung sollte in das Netzwerk eingebunden sein.

 

Antragstellung

Den Antrag auf Förderung stellen nur die Engagement-Netzwerke, die zuvor für eine Teilnahme ausgewählt wurden.

Den Antrag für das Netzwerk muss eine juristische Personen des privaten Rechts (z.B. eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts) stellen, die

  • als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannt ist,
  • auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht sowie
  • eine den Zielen und Werten des Grundgesetzes förderliche und entsprechende Arbeit gewährleistet.

Diese Organisation ist der Mittelempfänger und stellt den oder die Hauptansprechpartner:in für die DSEE und ihre Partner:innen.

Förderhöhe

Umsetzungsbudget:

  • bis zu 20.000 EUR (maximal 90% Förderung)
Antragsfrist

Interessenbekundung: ab 01.03.2022 bis 12.04.2022

(Projektlaufzeit: 01.09.2022 bis 31.12.2023)

 

Bei Interesse empfehlen wir Ihnen, die jeweilige Online-Programmvorstellung zu besuchen
und während des Intensivseminars mehr zu den einzelnen Förderprogrammen zu erfahren. 

Hier gehts zu den Terminen

 

Das Digitale Antragstool der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Erstellen Sie sich Ihr Förderprofil und hinterlegen Sie alle relevanten Daten Ihrer Organisation.
Einmal anlegen - immer nutzen!
(Satzung / Vereins- und Handelsregisterauszug / aktueller Freistellungsbescheid)

Hier gehts zum Förderportal

 

 

Weitere Informationen:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ 

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz

Tel.: 03981 - 21 74 300
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt/ 26.01./ 15.02.2022 re