Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« für demokratische Bildungsarbeit
Auf Grundlage der Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen« fördert der Freistaat Sachsen Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen stärken, sowie Projekte, die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen.
Die Säule D „Kleinprojekte“ fördert Vorhaben für bis zu 11 Monate und mit bis zu 10.000 Euro bei einem Eigenanteil von 5%. Das Förderinstrument soll engagierten Vereinen und Initiativen die Möglichkeit bieten, ihre Projektidee aus dem Bereich der Demokratiearbeit zügig umsetzen zu können und neuen Antragssttellern ermöglichen, das Förderverfahren kennen zu lernen.
Unter dem Oberbegriff „Bildungsfahrten“ können mit Säule E Maßnahmen gefördert werden, die der Stärkung von politisch-historischem Wissen dienen, insbesondere Fahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur, aber auch zum Deutschen Bundestag.
Förderbereiche?
Landesweite Fachnetzwerke
Regionale Netzwerke
Projekte zur Demokratieförderung
Kleinprojekte
Bildungsfahrten
Wer ist antragsberechtigt?
eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
juristische Personen des öffentlichen Rechts
Fördergegenstand?
Maßnahmen, die
Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus abbauen helfen
die demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern
im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und hier Wirkung erzielen
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung?
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses
zuwendungsfähig sind die Personal- und Sachausgaben
bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Die Förderhöhe ist abhängig vom Förderbereich.
Fristen und Antragsverfahren?
Für die Fördersäulen A bis C gelten folgende Stichtage:
Fördersäule A, Landesweite Fachnetzwerke: 30. Juni
Fördersäule B, Regionale Netzwerke: 30. Juni
Fördersäule C, Projekte zur Demokratieförderung: 30. September
Fördersäule D Kleinprojekte + E Bildungsfahrten: fortlaufend, mindestens vier Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
Die Einreichungsfrist endet am Stichtag um 24:00 Uhr. Bei Übersendung per Post gilt zur Fristwahrung der Posteingangsstempel bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Hinweise zum Antragsverfahren?
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Anträge inklusive der dazugehörigen Anlagen sind zum nächsten Stichtag vorzugsweise per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse einzureichen: wos@sab.sachsen.de.
Dabei ist darauf zu achten, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und unterschrieben übersendet werden.
Weitere Informationen
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt / Sächsische Aufbaubank / 27.03.23 wu