Neue Runde: Förderprogramm »Soziale Orte«
Ab sofort können sich Träger wieder für eine Förderung im Modellprojekt »Soziale Orte« bewerben. Das erfolgreiche Förderprogramm startet in die dritte Runde. Es stehen erneut vier Millionen Euro zur Verfügung. Diesmal kann eine Förderung für das kommende Kalenderjahr 2024 für die Dauer von einem Jahr gewährt werden.
Was wird gefördert?
Charakterisierung Sozialer Orte:
Vorrangig im ländlichen Raum oder mit konkretem Stadteilbezug
Möglichst zentral, barrierefrei und ansprechend für alle Bevölkerungsgruppen
Basis sind möglichst lokale Initiativen der Zivilgesellschaft
Möglichkeit zum Austausch und Begegnung
Integrierter Ansatz in der Gemeinde beziehungsweise im Quartier
Ausrichtung an lokalen, gemeinwesensorientierten Erfordernissen
Aktivierung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements
Förderung Inklusion, Vernetzung und Stärkung der Gemeinschaft
Zusammenarbeit mit der lokalen Verwaltung
Bereitstellung der eigenen Räumlichkeiten für andere Nutzergruppen
Durchführungsort: Freistaat Sachsen
Förderung von Personal- und Sachausgaben
Investitionen können bis zu einer Höhe von 50.000 EUR gefördert werden, wenn sie zur Gestaltung des sozialen Ortes notwendig sind.
Förderhöhe?
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen kann eine Förderung bis zu 100 Prozent bewilligt werden.
Ein Eigenanteil soll erbracht werden und kann durch projektbezogene unbare Leistungen des Zuwendungsempfängers abgedeckt werden. Der Wert der unbaren Leistung darf 5.000 EUR nicht übersteigen.
Wer ist antragsberechtigt?
Juristische Personen des Privatrechts: Gemeinnützige Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Ansässigkeit und lokale Verankerung des Trägers im Freistaat Sachsen
Antragsstellung und Fristen?
Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen ist der 23. Juni 2023.
Diese ist per E-Mail zu senden an soziales@sab.sachsen.de.
Die Antragsstellung basiert auf einem zweistufigen Verfahren.
Hintergrund:
Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums »Orte des Gemeinwesens« mit den beiden Teilprogrammen »Soziale Orte« und »Orte der Demokratie« beschlossen. Für die »Sozialen Orte« standen für 2022 insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2023/24 sind pro Jahr jeweils vier Millionen Euro eingeplant.
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug. Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig. Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird. Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 14 Projekte als »Soziale Orte« bewilligt.
Weitere Informationen:
Ort des Gemeinwesens (FRL Orte) - Förderung von Sozialen Orten - sab.sachsen.de
Für Fragen zum Förderprogramm:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat 61 Grundsatz, Bürgerschaftliches Engagement und Soziale Orte
Telefon: 0351 564-54960
E-Mail: Soziale.Orte@sms.sachsen.de
Quelle/ PM Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt / 23.05.2023 re