NEUSTART KULTUR – Zentren 2
Zentren 2 ist die Neuauflage der im vergangenen Jahr vom Bundesverband Soziokultur durchgeführten NEUSTART KULTUR-Förderung für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der Kulturlandschaft. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt dafür weitere 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel der Förderung?
Kultureinrichtungen sollen dabei unterstützt werden, investive Schutzmaßnahmen umzusetzen, die in Folge der Einschränkungen im Rahmen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie notwendig sind. Aber auch zukunftsgerichtete pandemiebezogene Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen sind erklärtes Ziel der Förderung.
Förderfähige Inhalte?
Gefördert werden pandemiebedingte Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in einer Höhe von maximal 100.000 Euro je Einrichtung.
Antragsfrist und Antragsstellung?
Die Antragsstellung ist seit dem 15.11.2021 bis längstens zum 30.11.2021 über das Online-Antragsportal möglich.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Antragsportal wird geschlossen, sobald alle verfügbaren Mittel vergeben sind.
Antragsberechtigung?
Dem Grunde nach antragsberechtigt sind Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren, sowohl ortsfeste als auch Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen.
Auch Einzelpersonen (natürliche Personen), die eine Kultureinrichtung betreiben, sind antragsberechtigt.
Einrichtungen, die bereits eine Förderung im NEUSTART KULTUR Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen“ in Anspruch genommen haben, sind nicht antragsberechtigt.
weitere Informationen:
Aufzeichnung der Videokonferenz zur Antragsberatung
Quelle: Bundesverband Soziokultur e.V. / wu