DSEE: Programm "Bildungsturbo"

02. Juli 2021
Qualifizierung Förderung

Frist zur Interessensbekundung ist der 11. Juli 2021

Die Förderung im Rahmen des Programms Bildungsturbo ermöglicht den geförderten Organisationen, ihre Fortbildungsprogramme im Bereich Engagement und Ehrenamt qualitativ maßgeblich weiterzuentwickeln sowie durch die Kooperation untereinander und mit der Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) neue, bislang nicht berücksichtigte Zielgruppen zu erschließen und das Angebot so zu verstetigen. Insgesamt werden 25 Organisationen beim Ausbau und der Weiterentwicklung von Bildungsangeboten unterstützt.

 

Die geförderten Organisationen vernetzen sich untereinander. Sie wirken unter Schirmherrschaft der DSEE aktiv an der Erstellung eines Transferhandbuchs mit, welches die Erfahrungen, Ansätze und Tipps zur Durchführung guter Fort- und Weiterbildungsprogramme bündelt.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Das Förderprogramm Bildungsturbo richtet sich an als gemeinnützig anerkannte Organisationen, die bereits über Erfahrungen in der Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verfügen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich getragene Organisationen unterstützt als auch solche, die über bis zu 20 hauptamtliche Mitarbeiter:innen (berechnet auf Vollzeitstellen) verfügen.

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 25 Organisationen erhalten jeweils bis zu 75.000 EUR in Form einer Anteilsfinanzierung.

  • Die Zuwendung beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Ein finanzieller Eigenanteil i. H. v. 10 Prozent muss erbracht werden.

     

    Welche Kosten können gefördert werden?

    • Vorhabenbezogene Personalausgaben,

      • inkl. Personalkosten für Organisationsentwicklung im Hinblick auf eine Fortführung der Angebote nach dem Auslaufen der Förderung durch die DSEE.

    • Honorare und Entgelte, insbesondere für

      • Designer:innen,

      • Referent:innen und

      • Programmierer:innen.

    • Sachausgaben, wie

      • Fahrt- und Raumkosten,

      • Verpflegungskosten,

      • Kosten für Hardware, insbesondere

        • PC-Ausstattung,

        • Smartphone,

        • Tablet,

        • Webcam sowie

        • Zubehör.

      •  Kosten für Software.

    • Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der direkten vorhabenbezogenen Ausgaben.

     

    Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf?

    • Interessenbekundungsverfahren

      • Bis zum 11. Juli 2021 um 23:59 Uhr können alle antragsberechtigten Organisationen ihre Interessensbekundung einreichen.

    • Auswahlverfahren

      • Im anschließenden Auswahlverfahren werden aus allen fristgerecht eingegangenen Interessensbekundungen 25 Organisationen durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Hilfe eines transparenten Kriterienkatalogs ausgewählt.

      • Nach Aufforderung durch die DSEE bis zum 19. Juli 2021 stellen die ausgewählten Organisationen bis zum 1. August 2021 ihren Antrag über das von der DSEE bereitgestellte Antragssystem.

     

    Weitere Informationen:

    Bildungsturbo - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

    Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
    Woldegker Chaussee 35
    17235 Neustrelitz

    Herr Henning Baden
    Leitung Service
    E-Mail: henning.baden@d-s-e-e.de

    Frau Artemis Toebs
    Koordination Service
    E-Mail: artemis.toebs@d-s-e-e.de

    Herr Jörg Reschke
    Referent Programmleitung Methoden und E-Learning
    E-Mail: joerg.reschke@d-s-e-e.de

    Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt / 02.07.2021