Kleinprojektefonds

24. August 2021
Förderung

Kleinprojektefonds: Antragstellung fortlaufend und noch bis 31. Oktober 2021 möglich

Der Kleinprojektefonds bietet kleineren Kunst- und Kulturprojekten im ländlichen Raum eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit.

Gefördert werden vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum, wie bspw. Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Workshops sowie Kulturprogramme bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat.

    • Max. ein Antrag pro Antragsteller pro Jahr.

Ausnahme: Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen die sich bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates finanzieren.


Förderhöhe?

  • 500 EUR bis max. 5.000 EUR,

  • bis zu 100 % der Gesamtausgaben, 

  • ein Eigenanteil ist erwünscht, aber nicht gefordert.

 

Antragsfrist?

  • Fortlaufend - mind. 4 Wochen vor Projektbeginn,

  • Antragsschluss ist der 31. Oktober 2021.

 

Antragstellung?

 

weitere Informationen zum Kleinprojektefonds

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Straße 56
01109 Dresden

Frau Alexandra Meißner
E-Mail: alexandra.meissner@kdfs.de
Tel.: 0351 - 88 48 015

Herr Daniel Grummt
E-Mail: daniel.grummt@kdfs.de
Tel.: 0351 - 88 48 028

 

Quelle: https://www.kdfs.de / 04.02.2021 wu/ 24.08.2021 re