Sachsen fördert weitere »Soziale Orte«

07. September 2022
Förderung

Interessenbekundungen bis zum 7. Oktober 2022 möglich

Das im Jahr 2022 erfolgreich gestartete Modellprogramm zur Förderung sogenannter »Sozialer Orte« soll fortgesetzt werden. Darunter sind insbesondere Orte des Austauschs, des sozialen Miteinanders und Engagements zu verstehen. Die Förderung soll gezielt helfen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor allem im ländlichen Raum zu stärken - dafür sollen nun neue »Soziale Orte« im Freistaat Sachsen ausgewählt werden. Hierfür stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Gesetzgebers im aktuellen Haushaltsentwurf für die Jahre 23/24 jeweils pro Jahr 4 Mio EUR zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug. Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert.

  • Gefördert werden Personal- und Sachausgaben.

  • Investitionen können bis zu einer Höhe von 50.000 EUR gefördert werden, wenn sie zur Gestaltung des sozialen Ortes notwendig sind.

 

Förderhöhe?

  • Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen kann eine Förderung bis zu 100 Prozent bewilligt werden.

  • Ein Eigenanteil soll erbracht werden und kann durch projektbezogene unbare Leistungen des Zuwendungsempfängers abgedeckt werden. Der Wert der unbaren Leistung darf 5.000 EUR nicht übersteigen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinnützige Vereine,

  • Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind,

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts.

 

Antragsstellung und Fristen?

  • Die Antragsstellung basiert auf einem zweistufigen Verfahren.

  • Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen im Jahr 2022 ist der 7. Oktober 2022.

 

Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.

 

Weitere Informationen:

Sachsen fördert weitere »Soziale Orte« – Bewerbungen ab sofort möglich

Soziale Orte - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - sachsen.de

Sächsisches Amtsblatt Nr. 35_2022 (sachsen.de)

Orte des Gemeinwesens (FRL Orte) - Förderung von Sozialen Orten | Sächsische AufbauBank (SAB) (sachsen.de)

 

Für Fragen zum Förderprogramm:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat 61 Grundsatz, Bürgerschaftliches Engagement und Soziale Orte
Frau Konstanze Löffler
Telefon: 0351 564-54960
E-Mail: Soziale.Orte@sms.sachsen.de

 

Quelle: Medienservice Sachsen / 07.09.2022 re