Sächsischer Naturschutzfonds

02. August 2024
Förderung

Förderung für Naturschutzprojekte in Sachsen

Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege im Freistaat Sachsen dienen. Der Naturschutzfonds, ein zentrales Förderinstrument der Stiftung, wird aus Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe gespeist und richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellern, die sich für den Erhalt und die Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen engagieren.

 

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Projekte, die:

  • Die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten fördern.

  • Zur Sicherung und Aufwertung von Landschaften und deren Vielfalt beitragen.

  • Den Erholungswert der Landschaften verbessern.

 

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen:

  • Biotop- und Landschaftspflege: Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung von Lebensräumen der freilebenden Tier- und Pflanzenarten.

  • Biotopsicherung, -entwicklung und -gestaltung sowie Biotopverbund: Verbesserung oder Wiederherstellung bestehender landschaftstypischer Biotope.

  • Artenschutz: Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung oder Wiederherstellung von Lebensstätten gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

  • Sicherung naturschutzbedeutsamer Flächen: Grunderwerbsmaßnahmen, die notwendig für die Umsetzung praktischer Vorhaben des Naturschutzes sind.

 

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften.

  • Verbände und Vereine.

  • Natürliche und juristische Personen des Privatrechts.

  • Träger von Naturschutzstationen.

Für Grunderwerbsmaßnahmen sind ausschließlich Gebietskörperschaften und anerkannte Naturschutzverbände antragsberechtigt.

 

Bewerbung und Fristen:

  • Die Anträge müssen unter Verwendung der speziellen Antragsformulare des Naturschutzfonds mindestens sechs Monate vor Durchführung des geplanten Projektes eingereicht werden.

  • Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, darunter:

    • Eine Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit.

    • Eine detaillierte Ermittlung der voraussichtlichen Ausgaben.

    • Ein Nachweis zur Gesamtfinanzierung.

    • Erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse.

  • Anträge sind zu richten an:
    Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
    Riesaer Straße 7
    01129 Dresden

 

Weitere Informationen:

Beitrag Details | Naturschutzfonds | lanu.de

Antrag (lanu.de) 

Flyer

Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Riesaer Straße 7
01129 Dresden

Tel.: 0351 - 81 41 67 74
E-Mail: poststelle@lanu.de 

 

Quelle: Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt / 02.08.2024 re