Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

05. August 2022
News

Antragsfrist vom 15. August bis 30. September 2022 

Mit dem Bundesprogramm werden überjährige investive Projekte der Kommunen im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Gefördert werden Projekte, die wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sind, die zudem regional oder überregional bedeutend und von hoher Qualität sind.

 

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet, auch Samtgemeinden (Niedersachsen) und Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie

  • rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse in anderen Bundesländern.

  • Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der zu fördernden Einrichtung sind.

 

Kommunen können die Zuwendung an Vereine weiterleiten. 

Vereinen mit geeigneten Projekten wird empfohlen, sich mit ihrer Kommune in Verbindung zu setzen.
Insofern können etwa auch Verbände der Kulturellen Bildung mit kommunal vernetzten Einrichtungen oder jene, die direkt kommunal gut vernetzt sind und entsprechenden Bedarf sehen, tätig werden.

 

Eigenanteil

  • Der aufzubringende Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent bzw. 25 Prozent bei Kommunen in Haushaltsnotlage.

 

Hintergrund
Die Bundesmittel in Höhe von insgesamt 476 Millionen Euro im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) sollen Städte und Gemeinden dabei unterstützen, den bestehenden Sanierungsstau bei wichtigen Orten des Zusammenlebens abzubauen. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

 

Weitere Informationen:

Projektaufruf (PDF, 238 KB, Datei ist barrierefrei/ barrierearm)

FAQs (PDF, 408 KB, Datei ist barrierefrei/ barrierearm) 

Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte ab dem 01. August an:

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Referat FWD 5
Stichwort: SJK 2022
Deichmanns Aue 31–37
53179 Bonn

Tel.: 030 - 25 76 79 440 (montags bis donnerstags jeweils von 9–16 Uhr und freitags von 9–15 Uhr)
E-Mail: sjk2022@pd-g.de 

Betreff: Projektaufruf 2022 – Sanierung kommunaler Einrichtungen

 

Quelle: Newsletter Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) / 05.08.2022 re