Soforthilfeprogramm „Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021".
Landwirtschaftliche Museen und Heimatmuseen in ländlichen Räumen können seit dem 01.04.2021 Fördermittel für Investitionen in Ausstellungsräume, Brandschutz, Barrierefreiheit oder verbesserte Kulturvermittlung beantragen. Träger des Förderprogramms ist der Deutsche Verband für Archäologie. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert den Programmteil „landwirtschaftliche Museen" mit zwei Millionen Euro. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt für den Programmteil „Heimatmuseen" für dieses Jahr 1,5 Millionen Fördergelder zur Verfügung.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wie z.B.
GmbHs, Vereine, Körperschaften und Stiftungen.
Natürliche Personen und Personengesellschaften (GbR) sind nicht antragsberechtigt.
Was ist förderfähig?
Investive und teilweise konsumtive Maßnahmen.
Fristen?
Es besteht keine Antragsfrist.
Die Ausschreibung läuft bis zum 31.12.2021.
Anträge werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs nach dem sogenannten „Windhundprinzip" bearbeitet.
Programmteil: LANDWIRTSCHAFTLICHE MUSEEN
Als Lern- und Begegnungsorte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind diese Museen im ländlichen Raum ein wichtiger Baustein des kulturellen Lebens. Das BMEL möchte mit dem Soforthilfeprogramm nachhaltig zum Erhalt und zur Stärkung des Kulturangebots auf dem Land beitragen.
Das Wichtigste in Kürze:
Es können Einrichtungen in Städten und Gemeinden auf dem Land (bis zu 30.000 Einwohnern) gefördert werden, die sich
schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Landtechnik, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen, insbesondere:
Museen, einschließlich Freilichtmuseen und archäologische Museen,
öffentlich zugängliche Sammlungen im Privatbesitz und
öffentlich zugängliche Bauten, z.B. Bauernhäuser und Mühlen.
Die Förderhöhe beträgt maximal 50.000 Euro in Form einer Fehlbedarffinanzierung, bei einem Eigenanteil von mindestens 25% der insgesamt förderfähigen Ausgaben.
DVA „Soforthilfeprogramm 2021“ – Landwirtschaftliche Museen
DVA_Soforthilfeprogramm_Heimatmuseen_2021_Ausschreibung_LM.pdf
Programmteil: HEIMATMUSEEN
Unterstützt werden regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten beim Betrieb der Einrichtung und bei der Weiterentwicklung des kulturellen Angebots. Ziel ist die Stärkung des Kulturerbes und der kulturellen Identität in ländlichen Gebieten.
Das Wichtigste in Kürze:
Es können Einrichtungen in Städten und Gemeinden auf dem Land (bis zu 20.000 Einwohnern) gefördert werden, wie beispielsweise
Heimatmuseen mit archäologischen bzw. historischen Sammlungen,
Heimatstuben und vergleichbare Dritte Orte,
Orts- oder Stadtmuseen,
öffentlich zugängliche Sammlungen im Privatbesitz, wie etwa in Burgen und Schlössern,
Freilichtmuseen, archäologische Parks und Vergleichbares,
Archäologische Stätten und Bodendenkmale sowie
öffentlich zugängliche Baudenkmale mit Fundpräsentation bzw. Vermittlungskonzept.
Die Förderhöhe beträgt maximal 25.000 Euro in Form einer Fehlbedarffinanzierung, bei einem Eigenanteil von mindestens 25% der insgesamt förderfähigen Ausgaben.
DVA „Soforthilfeprogramm 2021“ – Heimatmuseen
DVA_Soforthilfeprogramm_Heimatmuseen_2021_Ausschreibung.pdf
Weitere Informationen:
Deutscher Verband für Archäologie e.V. (DVA)
Projektbüro „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“
Leipziger Platz 15
10117 Berlin
Tel.: 030 - 25 89 44 58
E-Mail: info@dva-soforthilfeprogramm.de
DVA „Soforthilfeprogramm 2021“ – Überblick Programmteile
Quelle: BMEL und DVA „Soforthilfeprogramm 2021“ / 12.05.2021 re