Sonderförderprogramm Kunstvereine

25. Juni 2021
Förderung News

noch bis zum 15. Juli Zuschüsse für Ausstellungsvorhaben beantragen

Kunstvereine mit Sitz in Deutschland können Zuschüsse für Ausstellungsvorhaben, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 umgesetzt oder begonnen werden, in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro beantragen. Ein Eigenanteil von 10% ist erforderlich.

Antragsberechtigt sind Kunstvereine, die ein eingetragener gemeinnütziger Verein sind und zeitgenössische bildende Kunst zeigen, vermitteln und fördern. Dabei darf der Fokus nicht im Wesentlichen auf der Ausstellung und Vermittlung von Kunst der eigenen Vereinsmitglieder liegen.

Der Kunstverein muss seit mindestens drei Jahren bestehen, regelmäßige Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit vorweisen sowie regelmäßige Öffnungszeiten haben.

 

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Quelle: Stiftung Kunstfonds / wu