Sonderförderung Ukrainekrieg: Hilfe für geflüchtete Menschen

14. März 2022
Förderung

Pro Projekt bis zu 100.000 EUR

Schnelle und unbürokratische Hilfe soll mit der "Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" ermöglicht werden. Dafür stellt die Aktion Mensch insgesamt 20 Millionen Euro bereit. 

 

 

 

 

Wer ist antragberechtigt?

  • Freie gemeinnützige Organisationen.

 

Was wird gefördert?

  • Das ehrenamtliche Engagement auf lokaler Ebene, zum Beispiel:

    • Koordinierung,

    • Qualifizierung und

    • Begleitung von Ehrenamtlichen.

  • Der Aufbau von (zusätzlichen) Angeboten zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Menschen.

  • Der Aufbau von Beratungsangeboten, zum Beispiel:

    • Unterstützung bei der Antragstellung auf Unterkunft,

    • finanzielle Unterstützung,

    • Gewährung von Gesundheitsleistungen,

    • Perspektivberatung,

    • Orientierung im Sozialraum und vieles mehr.

  • Die Schaffung von offenen Angeboten, zum Beispiel:

    • Sprachkurse,

    • Kurse für kreatives Arbeiten,

    • Sportangebote und vieles mehr.

  • Die Zugänglichkeit zum Arbeits- und Wohnungsmarkt, zum Beispiel:

    • Aufbau eines ehrenamtlichen Patenschaft-Modells.

  • Projekte zur Sensibilisierung für die Bedarfe geflüchteter Menschen mit Behinderungen und geflüchteter Kinder und Jugendlicher.

 

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten,

  • Honorarkosten,

  • direkt zurechenbare Sachkosten,

  • investive Kosten für Einrichtung und Ausstattung sowie

  • Barrierefreiheit.

 

Höhe der Förderung?

  • Maximaler Zuschuss = 100.000 EUR.

    • Bis zu 95 Prozent der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten,

      • projektbezoge investive Kosten für Einrichtung und Ausstattung bis maximal 20 Prozent der Gesamtkosten = maximal 90.000 EUR.

    • Bis zu 95 Prozent der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 10.000 EUR.

Eigenmittel von mind. 5 Prozent der förderfähigen Kosten sind zu erbringen.

 

Antragsverfahren und Fristen?

  • Anträge können ab sofort und bis zum 31.12.2022 über das Online-Antragsportal der Aktion Mensch gestellt werden.  

Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.

 

Weitere Informationen:

Sonderförderung Ukraine

Antragstellung

Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn

Team Förderung
Tel.: 0228 - 2092-5555
E-Mail: foerderung(at)aktion-mensch.de 

Quelle Aktion Mensch  / 14.03.2022 re