Sonderfonds Versorgung hilfebedürftiger Menschen

16. März 2023
Förderung

maximal 100.000 Euro │ohne Eigenmittel

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert soziale Projekte sowie Ausstattungsvorhaben von Organisationen, die sich in der Versorgung hilfebedürftiger Menschen engagieren. Ziel des Förderprogramms ist die Sicherstellung einer würdevollen und wirkungsorientierten gesellschaftlichen Partizipation. 

 

 

 

Wer kann gefördert werden?

  • Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, die u.a. in folgenden Handlungsfeldern aktiv sind: :

    • Bereitstellung und Ausgabe von Mahlzeiten / Lebensmitteln an hilfebedürftige Menschen (inkl. Transport), 

    • Betrieb von sog. Wärmestuben / Tagesaufenthalten / Sozialcafés mit sozialen und/oder Beratungsangeboten, 

    • Hygieneangebote für Obdach- und Wohnungslose, 

    • Partizipation und Teilhabe von hilfebedürftigen Menschen am gesellschaftlichen Leben, 

    • Kleiderkammern (inkl. Transport), 

    • Sozialkaufhäuser / Kleiderläden (der:die Beweber:in soll beherrschenden Einfluss auf die Kleiderläden / Sozialkaufhäuser haben; im Falle eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 AO) muss gewährleistet werden, dass Gewinne im gemeinnützigen Sektor verbleiben), 

    • Ehrenamtliche Betreuung, Begleitung und Beratung Geflüchteter bei der Ankunft in Deutschland

    • Psychologische Hilfen / Supervision für Helfer:innen

Organisationen, die Mitglied des Tafel Deutschland e.V. sind, sind von der Förderung des Sonderfonds ausgeschlossen. Sie können im Rahmen der vom Deutschen Hilfswerk bereitgestellten Sonderförderung für Tafel Deutschland e.V.  Fördermittel beantragen.  

 

Was wird gefördert?

  • Förderfähige Kosten: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Ausstattung, Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung, Energiekostenpauschale (bis maximal 8.000 Euro)

 

Förderhöhe?

  • 100 % der Gesamtkosten (maximale Fördersumme 100.000 Euro)

  • Es sind keine Eigenmittel erforderlich.

 

Förderzeitraum?

  • Max. bis zum 31. Dezember 2024.

 

Bewerbung und Fristen?

  • Für Fördermittel aus dem Sonderfonds können sich positiv geprüfte gemeinnützige Organisationen ab dem 22.01.2023 bis zum 31.12.2023 bewerben.

  • Die Organisationsprüfung und Mittelvergabe erfolgt außerhalb der regulären Fristen und Vergabesitzungen.

  • Über die Entscheidung der Bewerbung informiert das Stiftungsbüro schnellstmöglich

Zum Förderportal

 

Weitere Informationen:

Förderkriterien  

Förderangebote - Förderportal (deutsches-hilfswerk.de) 

 

Deutsches Hilfswerk Stiftung des bürgerlichen Rechts (SdbR)
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg 

Tel.: 040 - 41 41 04-0
Fax: 040 - 41 41 04-56
E-Mail: info@deutsches-hilfswerk.de 


Quelle: Deutsche Fernsehlotterie gGmbH/ 16.03.2023 re