Kleinprojektefonds für grenzüberschreitende Begegnungsprojekte
Der Start des neuen Kleinprojektefonds für die Jahre 2021 - 2027 ist da! Das neue Online-System zur Antragstellung für Kleinprojekte wurde im Ende 2023 offiziell genehmigt – ab sofort können darüber Anträge eingereicht werden.
Für die kommende Förderperiode stehen über 3 Mio. Euro für Begegnungsprojekte zur Verfügung und das Förderverfahren wurde wesentlich vereinfacht. Eine komplizierte Abrechnung fällt durch die neu eingeführte Kostenpauschale weg.
Was ist der Kleinprojektefonds?
Der Kleinprojektefonds der EUREGIO EGRENSIS unterstützt grenzüberschreitende Begegnungsprojekte, sogenannte People-to-people-Projekte
von einem deutschen und einem tschechischen Projektpartner gemeinsam geplant und umgesetzt
Vorhaben entlang der ganzen sächsisch-tschechischen Grenze im Rahmen des Programms Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027 und u.a. in der Euroregionen Erzgebirge/Krušnohoří,
Stärkung der Vertrauensbildung und Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Intensivierung der grenzübergreifenden Kooperation in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
Was wird gefördert?
Organisation und Durchführung von grenzübergreifenden Veranstaltungen (Workshops, Seminare, Konferenzen, Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausche, Vernetzungstreffen, Wettbewerbe, Sport- und Kulturveranstaltungen)
Gruppenaustausche, insbesondere Austausch von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen
Bildungsmaßnahmen inkl. Sprachmodule zur Erhöhung von Sprachkompetenzen
Projekte der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Begegnungen (z.B. Erstellen von mehrsprachigen Publikationen und Informationsmaterialien oder gemeinsamer Informations- und Kommunikationssysteme)
Wer ist förderfähig?
Begünstigte auf deutscher Seite:
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Kommunale Gebietskörperschaften, deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse
Sozialpartnerorganisationen, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und finanzielle Haftung zu übernehmen
Europäischer Verbund für TerritorialeZusammenarbeit (EVTZ)
Begünstigte auf der tschechischer Seite:
Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung sowie durch sie errichtete und gegründete Organisationen
Bildungseinrichtungen
Wirtschafts- und Berufsverbände, Kammern, Nichtregierungsorganisationen
Europäischer Verbund für TerritorialeZusammenarbeit (EVTZ)
Wo muss das Projekt stattfinden?
Fördergebiet auf sächsischer Seite:
Vogtlandkreis
Landkreis Zwickau
folgende Gemeinden und Städte des Erzgebirgskreises: Aue-Bad Schlema, Bockau, Breitenbrunn, Eibenstock, Grünhain-Beierfeld, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach, Lößnitz, Raschau-Markersbach, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg, Stützengrün, Zschorlau
Wie hoch ist die Förderung?
bei erstmaliger Beantragung: Förderung max. 80 % der Gesamtkosten
d.h. minimal 800,- EUR und maximal 20.000,- Euro
Projekte mit Gesamtkosten zwischen 1.000 und 30.000 Euro
bei wiederholter Antragstellung: Kürzung des Fördersatzes um mindestens 10 %
Fristen und Antragstellung
ausschließlich über Online-Antragsystem
fortlaufende Antragstellung unter Beachtung der Stichtage für den Antragseingang (Entscheidungsfindung in den Sitzungen des Lokalen Lenkungsausschusses):
10.09.2024 / 23.01.2025 / 06.05.2025 / 31.07.2025 / 23.10.2025
keine Projektaktivitäten vor der Antragstellung möglich, Hauptaktivitäten des Projekts erst nach der Sitzung des Lokalen Lenkungsausschusses und entsprechendem Beschluss
WICHTIG: Beratung!
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit und lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten!
Bitte kontaktieren Sie die Koordinierungsstelle telefonisch, per Mail oder persönlich für eine Erstberatung und nutzen Sie die Online-Sprechstunden an jedem ersten Donnerstag im Monat von 14.00 bis 15.00 Uhr!
Ansprechpartner:
Frau Miroslava Dzianová (Projektkoordinatorin)
Tel.: 03741-180 8759
E-Mail: miroslava.dzianova@euregioegrensis.de
Quelle: EUREGIO EGRENSIS AG Sachsen/Thüringen e.V. / wu