Start des Kulturfonds Energie des Bundes
Am 25. Januar 2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt, um den Mehrbedarf an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltenden zu unterstützen.
Rückwirkend vom 01. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 stehen insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Was bietet das Förderprogramm?
Unterstützung des Kulturbereiches in der Energiekrise.
Berücksichtigt werden die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom.
Wer ist antragsberechtigt?
Private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende,
u. a. Museen, Archive, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Öffentlich finanzierte Einrichtungen: mind. 50 % der Mehrbedarfe.
Private Einrichtungen und soziokulturelle Zentren: bis zu 80 % der Mehrbedarfe.
Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf pauschal über einen Festbetrag gefördert (nach Kapazitäten des Saals).
Antragstellung?
Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte Februar 2023 möglich.
Zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie finden am 16. Februar 2023 von 14:00 Uhr - 14:45 Uhr bzw. von 15:00 - 15:45 Uhr in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat bundesweite, digitale Infoveranstaltungen statt.
Zudem wird die Infosession aufgenommen und auf dem Youtube Kanal von Kreativ Kultur Berlin veröffentlicht.
Weitere Informationen:
https://www.sab.sachsen.de/kulturfonds-energie-des-bundes
Quelle: Kulturprojekte Berlin GmbH/ SAB 13.02.2023 re