Start2Act: Förderung für Präventionsprojekte
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) hat ein wegweisendes Förderprogramm namens "Start2Act" ins Leben gerufen, das darauf abzielt, Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei zu unterstützen, sichere Umgebungen zu schaffen, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.
Im Fokus dieser Förderung stehen Workshops und Formate, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren, sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten.
Das Programm sieht die Förderung von drei verschiedenen Projekttypen mit bis zu 20.000 Euro vor.
Typ 1: Förderung für ein Impulsprojekt (2.000 Euro)
Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention.
Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern
Budget: bis zu 2.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)
Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten
Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühestens 6 Wochen nach Antragstellung starten und muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Antragsfrist: mind. 6 Wochen vor geplantem Projektstart. Projekte werden in regelmäßigen Abständen ausgewählt, solange das Jahresbudget reicht. 2025 und 2026 wird es weitere Ausschreibungen gebe
Typ 2: Förderung für ein Expertiseprojekt (8.000 Euro)
Expertiseprojekte ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention. Sie unterscheiden sich von Impulsprojekten in einer längeren Projektlaufzeit, mehr Teilnehmer*innen und/oder einem größeren Projektumfang. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden.
Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Qualifizierungen und Entwicklung von Maßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt für Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern
Budget: bis zu 8.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)
Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten, 7% Verwaltungskosten, in Ausnahmefällen: zusätzliche Personalkosten für die Aufstockung von Personal
Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühstens ab dem 1. Juli 2024 starten und muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Antragsfrist: 15. April 2024, weitere Fristen in 2025 und 2026
Typ 3: Förderung für ein Entwicklungsprojekt (20.000 Euro)
In Entwicklungsprojekten soll ein Schutzkonzept mit allen Beteiligten des Vereins entwickelt werden. Dabei sollen alle Entwicklungsschritte eines Schutzkonzeptes (u. a. Risikoanalyse, Evaluation, Entwicklung Leitbild, Entwicklung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen, Aufarbeitung und Rehabilitation) durchlaufen sowie Maßnahmen entwickelt werden, wie das Schutzkonzept anschließend in die Praxis gebracht wird. Dabei soll sich an dem Dachverbandlichen Schutzkonzept für das Handlungsfeld der Kulturellen Bildung orientiert werden. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden.
Angebotsformate: Entwicklung eines Schutzkonzeptes
Budget: bis zu 20.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)
Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten, 7 Prozent Verwaltungskosten, zusätzliche Personalkosten für die Aufstockung von Personal
Projektlaufzeit: max. 18 Monate, Projektstart: ab Oktober 2024
Antragsfrist: 15. Mai 2024
Durch gezielte Förderung und Unterstützung sollen Träger und Verbände befähigt werden, Maßnahmen zu ergreifen, die das Wohlergehen und die Sicherheit junger Menschen gewährleisten.
Weitere Informationen:
Ausschreibungen - Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
Ausschreibung im BKJ-Förderprogramm „Start2Act“ (BKJ) (61 KB pdf)
Verpflichtungserklärung im BKJ-Förderprogramm „Start2Act“ (BKJ) (49 KB pdf)
Finanzierungsplan im BKJ-Förderprogramm „Start2Act“ (BKJ) (20 KB xlsx)
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
Küppelstein 34
42857 Remscheid
Frau Annina Hessel
Telefonnummer: 030 - 48 48 60 64
E-Mail-Adresse: hessel@bkj.de
Quelle: BKJ 14.03.2024/re