Starthilfezuschuss für junge Vereine und neue Initiativen

05. Mai 2023
Förderung News

Nächste Antragsfrist: 19. Juni 2023

Die Stiftung Mitarbeit vergibt Starthilfezuschüsse an neue Initiativen und junge Vereine, vorwiegend im kommunalen Raum, die sich zum Ziel gesetzt haben, sich aktiv an Gemeinschaftsaufgaben zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Inhaltlich liegt der Fokus darauf, beispielhaft aufzuzeigen, wie Zusammenschlüsse von Menschen das Leben in unserer Gesellschaft in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung mitgestalten können.

Die formlos und unbürokratisch vergebenen Mikro-Förderungen sollen den, vor allem in der Gründungsphase oft benötigten, finanziellen Impuls für einen erfolgreichen Start geben. Jährlich werden auf diesem Weg im Durchschnitt ca. 50 Initiativen und Vereine gefördert.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Ein und dieselbe Aktion / Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu 500 Euro gefördert werden.

 

Beantragung und Fristen?

  • Die Förderanträge sind schriftlich per Post zu den Antragsfristen 19. Juni 2023 und 23. Oktober 2023 einzureichen.

 

weitere Informationen

Förderrichtlinien

 

 

Quelle: Stiftung Mitarbeit / re, wu