Förderung der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte bereitet aktuell den Förderaufruf für das Jahr 2026 vor. Förderanträge für Projekte, die im Jahr 2026 starten, können ab Kalenderwoche 25 (ab Juni 2025) digital über die neue Förderdatenbank der Stiftung eingereicht werden. Die Frist zur Antragstellung endet am 14. Juli 2025.
Wichtige Eckdaten zur Förderung
Gefördert werden einjährige Projekte, die bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein müssen.
Überjährige Projekte müssen spätestens zum 31. Dezember 2027 enden.
Die Förderung erfolgt gemäß den Bundeshaushalten 2026 und 2027.
Die Antragstellung ist ausschließlich digital über die Förderdatenbank möglich, die demnächst online verfügbar sein wird.
Thematische Schwerpunkte und Förderziele
Für die kommende Förderrunde können Projekte aus dem gesamten Spektrum der Vermittlung deutscher Demokratiegeschichte eingereicht werden. Besonders begrüßt werden Vorhaben, die:
Neue Zielgruppen für Demokratiegeschichte gewinnen: Innovative und inklusive Ansätze, um neue Zugänge und Zielgruppen für Demokratiegeschichte zu erschließen.
Den 18. März – Aktionstag der Demokratiegeschichte – in den Fokus stellen: Der 18. März steht für zentrale demokratische Ereignisse von 1793 bis 1990 und soll stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert werden.
Orte der Demokratiegeschichte kulturtouristisch und digital erschließen: Projekte zur Erlebbarkeit demokratiehistorischer Orte, z.B. durch Rad- oder Wanderrouten, Apps, Audioguides oder interaktive Karten.
Wer kann Förderanträge stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland.
Kooperationen mehrerer Einrichtungen sind ausdrücklich erwünscht.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner beteiligt sein, sind aber nicht antragsberechtigt.
Fördergegenstand und Umfang
Gefördert werden gesamtgesellschaftlich relevante Vorhaben, die ohne Zuwendung nicht oder nicht in notwendigem Umfang realisierbar sind. Dazu zählen insbesondere barrierearme Bildungsangebote, Projekte zur demokratiegeschichtlichen Entwicklung vom 18. Jahrhundert bis heute sowie Projekte zu Widerstands- und Protestgeschichte mit demokratischem Fokus.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem beantragten Betrag:
Bis 10.000 Euro: Festbetragsfinanzierung mit mindestens 10 % Eigen- oder Drittmitteln.
Bis 89.999,99 Euro: Fehlbedarfsfinanzierung mit mindestens 15 % Eigen- oder Drittmitteln.
Ab 90.000 Euro: Fehlbedarfsfinanzierung mit mindestens 35 % Eigen- oder Drittmitteln.
In Ausnahmefällen sind Ermäßigungen möglich, insbesondere bei freiwilligen unentgeltlichen Leistungen.
Weitere Informationen und Antragstellung
Förderung beantragen - Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
Microsoft Word - Fördergrundsätze.DOCX
Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
Adickesallee 1
0322 Frankfurt am Main
E-Mail: projektfoerderung.sodg@dnb.de
Website: www.demokratie-geschichte.de
Quelle: Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte / 10.06.2025 re

