Strukturen schaffen gegen Antisemitismus
Die Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft fördert im Programm „Strukturen schaffen gegen Antisemitismus“ die Errichtung und den Ausbau von Anlaufstellen für Antisemitismusprävention in Institutionen und Organisationsstrukturen sowie begleitende Projekte und Aktivitäten.
Wer ist antragsberechtigt?
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen sowie Institutionen in staatlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland, z. B.:
Dachverbände,
Sportverbände,
Umweltschutzorganisationen,
Gewerkschaften,
Genossenschaften,
Interessensvereinigungen,
Kultureinrichtungen,
Universitäten.
Förderhöhe?
Die Projekte werden mit einer Fördersumme von 50.000 Euro bis 90.000 Euro unterstützt.
Die Projektförderung besteht aus der Übernahme der Personalkosten im Rahmen einer Anlaufstelle für Antisemitismusprävention (neu oder bestehend) und der
Sachkosten (bis zu 20.000 Euro) für die Entwicklung und Umsetzung eigener Aktivitäten in der Institution
Die Einbringung von Dritt- und Eigenmitteln ist erwünscht, aber keine Förderbedingung.
Laufzeit und Fristen?
Die Laufzeit der Förderung der Projekte beläuft sich auf 18 bis 24 Monate.
Der Projektbeginn soll zwischen dem 01.04. und dem 01.05.2024 liegen.
Die Frist für die Einreichung des Projektantrags (Antrag, Kosten und Finanzierungsplan und erbetene Unterlagen) ist der 30.11.2023.
Weitere Informationen:
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Tel. +49 (0)30 25 92 97-0
Fax: +49 (0)30 25 92 97-11
E-Mail: info@stiftung-evz.de
Web: www.stiftung-evz.de
Quelle: Stiftung EZV/ 16.10.2023 re