Überarbeitete Förderrichtlinie für Kulturelle Bildung
Mit der Verabschiedung der neuen Förderrichtlinie durch das Sächsische Kabinett soll die kulturelle Bildung in Sachsen noch gezielter gefördert werden. Erstmals sind auch Jugendkunstschulen förderfähig.
Mit der neu aufgelegten Richtlinie zur Förderung sollen für den Teilbereich der Kulturellen Bildung neue Akzente in Sachsen gesetzt werden. Konkret gefördert werden die Musikschulen, die Jugendkunstschulen, die Netzwerkstellen für Kulturelle Bildung der Kulturräume sowie Projekte der Kulturellen Bildung von landesweiter Bedeutung. Für das Jahr 2022 stehen dafür rund 9 Mio. Euro bereit.
Quelle: Medienservice der Sächsischen Staatskanzlei / wu