Unterstützung für Kultur und Soziales
Die HERMANN REEMTSMA STIFTUNG, eine gemeinnützige Förderstiftung, bietet finanzielle Unterstützung für Projekte in den Bereichen Kultur und Soziales an. Die Stiftung fördert Projekte Dritter, sofern diese den Fördergebieten der Stiftung entsprechen und die Projektanträge aussagekräftig sowie vollständig sind.
Förderbereiche und Zielgruppen:
Die Stiftung konzentriert sich auf zwei Hauptfördergebiete:
Kultur: Hierzu gehören die Baudenkmalpflege, Restaurierung, Kulturerhalt und der Ankauf von Kunstwerken für Museen.
Soziales: Dies umfasst die Förderung in der frühen Kindheit, die Stärkung des ländlichen Raums, das Empowerment von Frauen, die Wohnungslosenhilfe und die Unterstützung von Hospizarbeit.
Förderfähige Regionen:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen sowie Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt sind.
Förderumfang und Bedingungen:
Die Stiftung bietet eine Fehlbedarfsfinanzierung an und entscheidet im Einzelfall über die Höhe der Förderung.
Je nach Projektgröße können die Fördermittel zwischen einigen Tausend Euro und bis zu einer Million Euro betragen.
Kooperationen mit anderen Geldgebern sind ausdrücklich erwünscht.
Jährlich werden 40 bis 50 neue Projekte bewilligt, und die Stiftung schüttet zwischen vier und sechs Millionen Euro pro Jahr aus.
Nicht gefördert werden: Einzelpersonen, Tagungen, Veranstaltungen, Symposien, Reisen, Druckkosten und Stipendien. Dauerförderungen und Zuschüsse für allgemeine Verwaltungshaushalte sind ebenfalls ausgeschlossen.
Antragstellung und Fristen:
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Entscheidung über die Förderungen erfolgt durch den Vorstand der Stiftung im Mai und im November.
Für eine Berücksichtigung im Mai muss der Antrag vor dem 1. März, für eine Berücksichtigung im November vor dem 1. September schriftlich in der Geschäftsstelle eingehen.
Die Anträge sollten enthalten:
ein Anschreiben mit den wichtigsten Eckdaten des Projekts einschließlich der beantragten Summe
eine kurze Beschreibung des Projekts
eine prägnante Erläuterung der geplanten Maßnahme mit den dazugehörigen Unterlagen
einen Kosten- und Finanzierungsplan
einen Zeit- und Maßnahmenplan
aussagekräftiges Bildmaterial
Informationen über die antragstellende Institution und die handelnden Personen
eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
Kontakt und weitere Informationen:
Förderung - Hermann Reemtsma Stiftung
HERMANN REEMTSMA STIFTUNG
Postfach 55 03 02
D-22563 Hamburg
Tel.: 040 - 81 99 46-0
E-Mail: info@hermann-reemtsma-stiftung.de
Quelle: HERMANN REEMTSMA STIFTUNG / 29.07. re