Wandern, Pilgern, Kirche und Tourismus: Förderung für Kleinstinfrastruktur

08. April 2024
Förderung

Antragstellung bis 19. April 2024 

Aktuell können wieder Anträge für Kleinstinfrastrukturprojekte im Wander- und Pilgerland Sachsen gestellt werden. Die Wander- und Pilgerakademie unterstützt Wander- und Tourismusinitiativen mit bis zu 2.000 € pro Jahr. Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Kleinstinfrastruktur in der Gästearbeit im Bereich Wandern und Pilgern zu verbessern.

Was kann gefördert werden?

  • Erstellung oder Verbesserung von analogem oder digitalem Kartenmaterial bspw. zur Vernetzung von Angeboten

  • Ausstattung von Rastplätzen für Pilger und Wanderer

  • Ausstattung für Pilgerherbergen

  • Einrichten von Stempelstellen an Pilgerwegen

  • Erstellen von Pilgerausweisen

  • Markierungen an Wander- und Pilgerwegen

  • Werbebanner, die auf offene Kirchen, Herbergen etc. hinweisen

  • Informationstafeln

  • Werbematerialien (z.B. Flyer)

  • Handwerkstaschen / Grundausstattung für Wegewarte

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • gemeinnützige Vereine und Gesellschaften

  • Kirchgemeinden

  • Initiativen in Kooperation mit Vereinen oder Kirchgemeinden / Pfarreien

  • Kommunen etc. in Kooperation mit ehrenamtlichen Initiativen

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • bis max. 2.000 EUR

  • mind. 10% Eigenanteil an den Gesamtausgaben

 

Fristen, Antragstellung und Vergabe?

  • Abgabefrist: 19. April 2024 

  • aussschließlich online

  • Entscheidung durch Beirat des Projektes „Wandern, Pilgern, Kirche und Tourismus“

 

weitere Informationen:

LTV Sachsen

 

Quelle: Landestourismusverband Sachsen e.V. / 08.04.2024/ re

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