Wandern, Pilgern, Kirche und Tourismus: Förderung für Kleinstinfrastruktur
Aktuell können wieder Anträge für Kleinstinfrastrukturprojekte im Wander- und Pilgerland Sachsen gestellt werden. Die Wander- und Pilgerakademie unterstützt Wander- und Tourismusinitiativen mit bis zu 2.000 € pro Jahr. Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Kleinstinfrastruktur in der Gästearbeit im Bereich Wandern und Pilgern zu verbessern.
Was kann gefördert werden?
Erstellung oder Verbesserung von analogem oder digitalem Kartenmaterial bspw. zur Vernetzung von Angeboten
Ausstattung von Rastplätzen für Pilger und Wanderer
Ausstattung für Pilgerherbergen
Einrichten von Stempelstellen an Pilgerwegen
Erstellen von Pilgerausweisen
Markierungen an Wander- und Pilgerwegen
Werbebanner, die auf offene Kirchen, Herbergen etc. hinweisen
Informationstafeln
Werbematerialien (z.B. Flyer)
Handwerkstaschen / Grundausstattung für Wegewarte
Wer ist antragsberechtigt?
gemeinnützige Vereine und Gesellschaften
Kirchgemeinden
Initiativen in Kooperation mit Vereinen oder Kirchgemeinden / Pfarreien
Kommunen etc. in Kooperation mit ehrenamtlichen Initiativen
Wie hoch ist die Förderung?
bis max. 2.000 EUR
mind. 10% Eigenanteil an den Gesamtausgaben
Fristen, Antragstellung und Vergabe?
Abgabefrist: 19. April 2024
Entscheidung durch Beirat des Projektes „Wandern, Pilgern, Kirche und Tourismus“
weitere Informationen:
Quelle: Landestourismusverband Sachsen e.V. / 08.04.2024/ re