Finanzielle Unterstützung für Kleinstinfrastrukturprojekte 2025

26. Februar 2025
Förderung

Sachsen fördert Wander- und Pilgerprojekte | Antragstellung 17. März bis 4. April 2025 

Der Freistaat Sachsen setzt sich auch 2025 für die Verbesserung der Infrastruktur im Bereich Wandern und Pilgern ein. Hierfür stellt der Sächsische Landtag Steuermittel zur Verfügung, um Kleinstinfrastrukturprojekte zu unterstützen. Der Fonds, verwaltet von der Wander- und Pilgerakademie Sachsen, hat in den vergangenen Jahren bereits mehr als 400 Projekte gefördert.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Berechtigt zur Antragstellung sind:

  • Gemeinnützige Vereine und Gesellschaften

  • Kirchgemeinden

  • Initiativen in Zusammenarbeit mit Vereinen oder Kirchgemeinden/Pfarreien

  • Kommunen in Kooperation mit ehrenamtlichen Initiativen

 

Was kann gefördert werden?

  • Die finanzielle Unterstützung dient der Verbesserung der touristischen Infrastruktur.

  • Pro Vorhaben können bis zu 2.000 Euro pro Jahr beantragt werden.

  • Beispiele für geförderte Projekte sind:

    • Erstellung und Verbesserung von analogem und digitalem Kartenmaterial

    • Ausstattung von Rastplätzen für Pilger und Wanderer

    • Ausstattung für Pilgerherbergen (z. B. Inventar für Schlafgelegenheiten, Teeküchen – jedoch keine laufenden Kosten oder Installationen)

    • Einrichtung von Stempelstellen an Pilgerwegen

    • Erstellung von Pilgerausweisen

    • Markierungen an Wander- und Pilgerwegen gemäß Markierungsleitfaden Sachsen

    • Werbebanner, die auf offene Kirchen, Herbergen etc. hinweisen

    • Informationstafeln und Werbematerialien (z. B. Flyer)

    • Handwerkstaschen / Grundausstattung für Wegewarte

 

Bewerbung und Fristen

  • Für das Jahr 2025 können Anträge ab dem 17. März 2025 ausschließlich online eingereicht werden.

  • Die Abgabefrist endet am 4. April 2025.

 

Bewertungskriterien

Die Jury bewertet die eingereichten Projekte anhand folgender Kriterien:

  • Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich Wandern und Pilgern

  • Verbesserung der touristischen Infrastruktur an Wander- und Pilgerwegen

  • Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Vernetzung

  • Öffentliche Wahrnehmbarkeit des Projekts

  • Nachhaltigkeit des Vorhabens

 

Voraussetzungen

  • Der Bedarf muss nachvollziehbar begründet sein.

  • Antragsteller müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenanteil tragen.

  • Personalkosten werden nicht unterstützt.

  • Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte sind nicht förderfähig.

  • Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

 

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

  • Der Beirat der Wander- und Pilgerakademie entscheidet über die Förderung der Projekte.

  • Nach Eingang aller Anträge erfolgt eine inhaltliche Prüfung und Bewertung.

  • Anfang Mai 2025 werden die Antragsteller über die Entscheidung informiert.

 

Dokumentation und Abrechnung

  • Jede Anschaffung muss dokumentiert werden.

  • Ein Verwendungsnachweis mit Originalrechnungen, Rechnungskopien und einem kurzen Projektbericht mit Bildern ist innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung einzureichen.

  • Auf geförderten Gegenständen muss ein Finanzierungsvermerk angebracht werden: "Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts." Das Landessignet des Freistaats Sachsen ist hinzuzufügen.

 

Weitere Informationen

Information KIP | LTV Sachsen 

KIP_Flyer.pdf 

Wander- und Pilgerakademie Sachsen
c/o Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen
Pestalozzistraße 3
04654 Frohburg / OT Kohren-Sahlis


Telefon: 034348 - 83 99 15
E-Mail: wanderundpilgerakademie@eeb-sachsen.de 

 

Quelle: Landestourismusverband Sachsen e.V. / 26.02.2025/ re

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