Finanzielle Unterstützung für Kleinstinfrastrukturprojekte 2025
Der Freistaat Sachsen setzt sich auch 2025 für die Verbesserung der Infrastruktur im Bereich Wandern und Pilgern ein. Hierfür stellt der Sächsische Landtag Steuermittel zur Verfügung, um Kleinstinfrastrukturprojekte zu unterstützen. Der Fonds, verwaltet von der Wander- und Pilgerakademie Sachsen, hat in den vergangenen Jahren bereits mehr als 400 Projekte gefördert.
Wer kann einen Antrag stellen?
Berechtigt zur Antragstellung sind:
Gemeinnützige Vereine und Gesellschaften
Kirchgemeinden
Initiativen in Zusammenarbeit mit Vereinen oder Kirchgemeinden/Pfarreien
Kommunen in Kooperation mit ehrenamtlichen Initiativen
Was kann gefördert werden?
Die finanzielle Unterstützung dient der Verbesserung der touristischen Infrastruktur.
Pro Vorhaben können bis zu 2.000 Euro pro Jahr beantragt werden.
Beispiele für geförderte Projekte sind:
Erstellung und Verbesserung von analogem und digitalem Kartenmaterial
Ausstattung von Rastplätzen für Pilger und Wanderer
Ausstattung für Pilgerherbergen (z. B. Inventar für Schlafgelegenheiten, Teeküchen – jedoch keine laufenden Kosten oder Installationen)
Einrichtung von Stempelstellen an Pilgerwegen
Erstellung von Pilgerausweisen
Markierungen an Wander- und Pilgerwegen gemäß Markierungsleitfaden Sachsen
Werbebanner, die auf offene Kirchen, Herbergen etc. hinweisen
Informationstafeln und Werbematerialien (z. B. Flyer)
Handwerkstaschen / Grundausstattung für Wegewarte
Bewerbung und Fristen
Für das Jahr 2025 können Anträge ab dem 17. März 2025 ausschließlich online eingereicht werden.
Die Abgabefrist endet am 4. April 2025.
Bewertungskriterien
Die Jury bewertet die eingereichten Projekte anhand folgender Kriterien:
Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich Wandern und Pilgern
Verbesserung der touristischen Infrastruktur an Wander- und Pilgerwegen
Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Vernetzung
Öffentliche Wahrnehmbarkeit des Projekts
Nachhaltigkeit des Vorhabens
Voraussetzungen
Der Bedarf muss nachvollziehbar begründet sein.
Antragsteller müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenanteil tragen.
Personalkosten werden nicht unterstützt.
Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte sind nicht förderfähig.
Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Der Beirat der Wander- und Pilgerakademie entscheidet über die Förderung der Projekte.
Nach Eingang aller Anträge erfolgt eine inhaltliche Prüfung und Bewertung.
Anfang Mai 2025 werden die Antragsteller über die Entscheidung informiert.
Dokumentation und Abrechnung
Jede Anschaffung muss dokumentiert werden.
Ein Verwendungsnachweis mit Originalrechnungen, Rechnungskopien und einem kurzen Projektbericht mit Bildern ist innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung einzureichen.
Auf geförderten Gegenständen muss ein Finanzierungsvermerk angebracht werden: "Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts." Das Landessignet des Freistaats Sachsen ist hinzuzufügen.
Weitere Informationen
Wander- und Pilgerakademie Sachsen
c/o Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen
Pestalozzistraße 3
04654 Frohburg / OT Kohren-Sahlis
Telefon: 034348 - 83 99 15
E-Mail: wanderundpilgerakademie@eeb-sachsen.de
Quelle: Landestourismusverband Sachsen e.V. / 26.02.2025/ re