Weiterhin Bewerberinnen und Bewerber als ehrenamtliche Richter gesucht
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind für das Verwaltungsgericht Chemnitz Vorschlagslisten aus dem Erzgebirgskreis für die ehrenamtlichen Richter aufzustellen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises können sich bis spätestens 31. August 2023 im
Landratsamt Erzgebirgskreis
Geschäftsstelle Kreistag
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
für diese verantwortungsvolle Tätigkeit bewerben.
Das Bewerbungsformular steht als Download hier bereit. Es ist schriftlich, per E-Mail oder per Fax zurückzusenden. Für Rückfragen erreichen Sie die Geschäftsstelle Kreistag telefonisch unter 03733 831-1012 / -1015.
Interessenten für die fünf Jahre dauernde Amtszeit sollten beachten, dass nach der Verwaltungsgerichtsordnung nicht jeder dieses Ehrenamt bekleiden darf. Ausgeschlossen vom Ehrenamt sind laut §§ 21 und 22 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) u. a.:
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen,
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind und
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Weitere Einzelheiten sind auf dem Bewerbungsformular dargestellt.
Diese Bewerbung ist nicht zu verwechseln oder gleichzusetzen mit der Bewerbung als Jugendschöffe bzw. Schöffe am Amtsgericht.
Die ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichte entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern Streitfälle des öffentlichen Rechts. Dabei sollen sie zu höchstens 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden.
Der Kreistag entscheidet über die Aufnahme in die Liste. Sollten mehr Kandidaten zur Wahl stehen, als Plätze auf der Liste zu besetzen sind, können zur Erleichterung der Auswahl sachliche Kriterien herangezogen werden (z. B. eine frühere Bewerbung oder Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter oder der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung).
AB