Wettbewerb um die schönste Kleingartenanlage im Erzgebirgskreis ausgelobt

06. März 2024
Wettbewerbe & Auslobungen News

Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden. 

Der Wettbewerb um die schönste Kleingartenanlage im Erzgebirgskreis (Kleingartenwettbewerb) geht mit der heutigen Auslobung in die nächste Runde. Er wird seit 2010 alle vier Jahre vom Landrat des Erzgebirgskreises zusammen mit den vier territorialen Verbänden im Erzgebirgskreis ausgelobt. Der Wettbewerb, der ursprünglich im Jahr 2020 hätte stattfinden sollen, wurde auf Grund der Corona-Pandemie bis ins Jahr 2022 verschoben. Mit der nun erfolgten Auslobung in 2024 wird wieder in den urprünglichen Auslobungsturnus zurückgekehrt. 

 

 

  • Der Kleingartenwettbewerb hat folgenden Hintergrund:

 

Die Städte und Gemeinden des Erzgebirgskreises werden geprägt durch die Vielfalt unterschiedlicher Nutzungen, durch Gebäude, Verkehrsanlagen und Freiflächen, aber auch durch Gärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Seit über 100 Jahren stellen Kleingärten in der Erzgebirgsregion einen bedeutenden Anteil an der Flächennutzung dar. Kleingartenanlagen (KGA) erhöhen deutlich den Lebens- und Erholungswert. Sie üben entscheidende ökologische Funktionen aus. Die positiven Wirkungen auf Kleinklima und Immissionsbelastungen, die Schutzfunktionen in Bezug auf Boden- und Wasserhaushalt sowie die Bedeutung als Biotop für naturnahe Lebensgemeinschaften der Kleingartenanlagen sind unbestritten. Die öffentliche Zugänglichkeit der Kleingartenanlagen bietet außerdem wohnungsnahe Freizeitmöglichkeiten, kombiniert Erholung und Familienbezug, ermöglicht den Aufenthalt in der Natur und soziale Kontakte. Auch Anwohner nutzen diese Angebote, sodass die Anlagen zum Naherholungsraum für Freizeitangebote der Allgemeinheit werden. Für die Kleingärtner selbst und ihr Lebensumfeld sind Kleingärten von besonderer Bedeutung, sie:

  • sind angesichts steigender Lebenserwartung, Felder kreativer Betätigung in Natur und Gesellschaft;

  • sind darüber hinaus Integrationsbereiche für Alleinerziehende, Singles, Menschen mit Migrationshintergrund, Aus- und Umsiedler und für Menschen mit Behinderung;

  • sind von zunehmender Bedeutung für die Gestaltung der sozialen Kommune unter Berücksichtigung ökologischer und städtebaulicher Erfordernisse;

  • bringen aber auch das Erlebnis der Jahreszeiten, das Erlebnis des Wachsens, des Blühens, der Ernte und des Vergehens;

  • bringen Entspannung, Befreiung vom Stress, helfen psychische und körperliche Störungen zu überwinden und lassen alle Grade körperlicher Beanspruchung zu;

  • ermöglichen eine Versorgung der Familie mit gesundem Obst und Gemüse;

  • fördern die Kommunikation mit den Gartennachbarn, Familienmitgliedern oder Besuchern der Kleingartenanlage.

 

Aus diesen Gründen lobt der Landrat des Erzgebirgskreises gemeinsam mit dem Regionalverband „Obererzgebirge“ der Kleingärtner e. V., dem Kreisverband Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V., dem Verband der Kleingärtner Schwarzenberg e. V. und dem Territorialverband Zschopau der Kleingärtner e. V. im wiederkehrenden vierjährigen Modus einen Wettbewerb um die schönste Kleingartenanlage im Erzgebirgskreis aus.

Mit diesem Wettbewerb sollen besondere Initiativen von Kleingärtnervereinen und die Verschönerung der Anlagen im Landkreis in ihrer Gesamtheit gefördert und die Öffnung dieser für die Bürgerinnen und Bürger des Wohnumfeldes ermöglicht werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des ökologischen Gärtnerns unter Beachtung der Artenvielfalt und die Schaffung von naturnahen Lebensräumen, im Sinne der Agenda 21, dem Aktionsprogramm der Vereinten Nationen.
 

  • Wer kann sich bewerben?

 

Alle Kleingartenvereine im Erzgebirgskreis sind herzlich zur Teilnahme aufgerufen. Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2024 bei den jeweiligen zuständigen territorialen Verbänden oder im Landratsamt Erzgebirgskreis abgegeben werden.

 

Das geht postalisch an:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates/Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

oder per E-Mail an: ehrenamt@kreis-erz.de


Einzureichen sind:


• ausgefüllter Bewerbungsbogen,
• Fotodokumentation,
• eine Lageskizze der Kleingartenanlage mit Flurstücksnummer und Gemarkung.

 

  • Downloads:

Faltblatt zum Wettbewerb

Auslobungstext

Bewerbungsbogen 

 

Die Kontaktdaten der Territorialverbände und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de/kleingartenwettbewerb

 

  • Was gibt es zu gewinnen?

 

Die Durchführung des Wettbewerbes erfolgt in zwei Stufen:

  1. Vorausscheid nach Sichtung der Unterlagen durch die territorialen Verbände und nachfolgender Auswahl der zehn besten Kleingartenanlagen durch die Wettbewerbsjury.

  2. Endausscheid zur Platziertenermittlung mit Befahrung der zehn besten ausgewählten Kleingartenanlagen.

Anhand des vorgegebenen Punktesystems erfolgt an zwei Besichtigungstagen die Ermittlung der drei Erstplatzierten. Im Ergebnis der Bewertung werden dem Landrat die drei schönsten Anlagen zur Auszeichnung vorgeschlagen.

 

Die drei erstplatzierten Vereine erhalten neben einer Urkunde des Landrates ein Preisgeld wie folgt: 

 

  • 1. Platz 2.000 Euro

  • 2. Platz 1.500 Euro

  • 3. Platz 1.000 Euro

 

Alle weiteren zugelassenen Vereine erhalten eine Teilnahmeurkunde sowie eine Anerkennungsprämie in Höhe von 100,00 Euro. 

 

Die Sieger werden im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung am 20. September 2024 ausgezeichnet. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung der Sieger des Wettbewerbs im Landkreiskurier sowie den digitalen Medien des Erzgebirgskreises (Homepage, Newsletter etc.).

 

Die Wettbewerbssieger werden angehalten, sich um die Teilnahme am Landeswettbewerb, ausgelobt durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und dem Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. (LSK), zu bemühen.

 

  • Haben Sie Fragen?

 

Dann steht Ihnen der Leiter der Fachstelle Ehrenamt, Herr Erik Gläser, telefonisch unter 03733 831-1021 oder per E-Mail unter ehrenamt@kreis-erz.de gern zur Verfügung. Ebenso können Sie sich bei Fragen an die vier Territorialverbände werden. 

 

06.03.2024 Gl