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18. Januar 2023
Förderung

Projekte für Kinder und Jugendliche │Vollfinanzierung 

Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) als Programmpartner des BMBF Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden Künstler:innen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind.

 

 

 

Welche Projektformate sind förderfähig?

GROSSES KUNSTPAKET

  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren,

  • Projektdauer 72 bis 120 Projektstunden,

  • 12 Workshoptage à 6 Std. (Ferien, Wochenende) oder bis zu 40 wöchentliche Kurstage à 3 Std. oder  eine Kombination aus beiden Varianten,

  • inkl. 2 Exkursionen und Abschlussveranstaltung.

kleines kunstpaket

  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren,

  • Projektdauer 30– 60 Projektstunden,

  • 5 -10 Workshoptage à 6 Std. (Ferien, Wochenende) oder bis zu 20 wöchentliche Kurstage à 3 Std.,

  • inkl. 1 Exkursion und 1 Abschlussveranstaltung.

kleines kunstpaket „Kita“

  • Kinder von 3 bis 6 Jahren,

  • Projektdauer 24 bis 30 Projektstunden,

  • 15 wöchentliche Kurstage à 2 Std.,

  • nur 1 x pro Jahr,

  • mindestens ein Bündnispartner mit Zugang zur Zielgruppe,

  • inkl. 1 Exkursion und Abschlussveranstaltung.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Projekte werden zu 100 % finanziert. Drittmittel sind nicht erforderlich.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • In der Regel ein eingetragener Verein, mit Erfahrung in der Durchführung und Abrechnung von Projekten. Dieser wird Vertragspartner des BBK.

  • Als Antragsteller kommen Kunst- und Kulturvereine, Mehrgenerationenhäuser, Träger der Jugendhilfe, Fördervereine von Schulen bzw. Kitas, Bürgerzentren, Jugendkunstschulen, Stiftungen, Sozial- bzw. Wohlfahrtsverbände, Quartiersmanagements, Asylvereine, soziokulturelle Zentren und Kirchengemeinden in Betracht.

 

Was wird gefördert?

  • Projekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind.

  • Die Projekte werden von lokalen Bündnissen aus mindestens drei kooperierenden Einrichtungen durchgeführt, in die jeder Bündnispartner Kompetenzen und angemessene Eigenleistungen einbringt.

  • Die Projekte sind neuartig, zusätzlich zu bestehenden Angeboten und außerschulisch, also vom Schulunterricht deutlich abgrenzt.

  • Die Projekte vermitteln klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbild, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken. Auch spartenübergreifende Projekte sind möglich.

  • Die Projekte behandeln zielgruppengerechte inhaltliche Themen wie z.B. Umwelt, Träume und Wünsche, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte und/oder Sozialraum.

  • Die Projekte fördern die Kreativität, das Selbstvertrauen und Sozialverhalten der Teilnehmer*innen und ermöglichen Erfolgserlebnisse und einen Zugang zu Kunst und Kultur.

 

Förderfähige Ausgaben sind bspw.:

  • Honorare: künstlerische Honorarkraft: 70,00 EUR/ Std.; Assistenzkraft: 40,00 EUR/ Std.; ehrenamtliche Unterstützung: 5,00 EUR/ Std.

  • Sachausgaben: Exkursionen (mit Fahrtkosten, Eintrittsgeldern und Führungen), Verpflegung, Publikationen und Materialkosten 

 

Bewerbung und Fristen?

  • Der Antrag ist online in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und unterschrieben postalisch einzureichen:

 

Infoveranstaltung:

  • Am 01.02.2023, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung (Zoom) zur 1. Ausschreibung und der neuen KUMASTA Datenbank statt.

  • Anmeldungen sind bis 31.01.2023 unter bfb@bbk-bundesverband.de möglich. 

 

Weitere Informationen:

Ausschreibung Januar 2023

Antragstellung

Definition "außerschulisch"

Voraussetzung für Kitaprojekte

Schaubild "Bündnis für Bildung"

BBK-Projektbüro "Wir können Kunst"
Markgrafendamm 24 - Haus 16
10245 Berlin

Tel.: 030 - 20 45 88 80 (9:30-15:30 Uhr)
bfb@bbk-bundesverband.de

 

Quelle: Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler / 18.01.2023 re