Zuschuss-Erhöhungen in 2024

14. Dezember 2023
Förderung

Gültig ab 02.01.2024

Gute Nachrichten zum neuen Jahr: Mit einer umfassenden Erhöhung von Zuschüssen reagiert das Kuratorium der Aktion Mensch auf steigende Kosten und Gehälter in der Projektarbeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab dem 2. Januar 2024 treten folgende Anpasungen in Kraft:

  • Anhebung der Obergrenze für Personalkosten für alle aktiven Förderangebote um 10.000 Euro

  • Anhebung des maximalen Zuschusses in ausgewählten Förderprogrammen um 50.000 Euro – 100.000 Euro

  • Anhebung der Pauschalen für Begleitpersonen bei Ferienreisen und Bildungsmaßnahmen

 

Hinweise:

  • Anträge, die vor dem 2. Januar 2024 eingereicht wurden, sind von der Erhöhung ausgeschlossen

  • Anträge, die bereits in diesem Jahr angelegt wurden, aber erst im Jahr 2024 eingereicht werden, werden durch die Aktion Mensch im System auf die höheren Summen „umgezogen“.

 

Alle weiteren Informationen im Detail finden Sie auf der Webseite der Aktion Mensch:

Zuschuss-Erhöhung | Aktion Mensch 

 

Quelle: NL Aktion Mensch/ 14.12.2023 re